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Betteln um Haftverschonung

Ein Georgier steht wegen Diebstahls, Bedrohung und Hausfriedensbruchs vor Gericht. Es ist nicht die letzte Anklage.

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© André Braun

Von Helene Krause

Döbeln. In seinem letzten Wort bettelt der 34-jährige Mann aus dem Asylbewerberheim in Mobendorf im Amtsgericht Döbeln darum, nicht ins Gefängnis zu müssen. Er will auch keine Bewährungsstrafe: „Geben Sie mir noch einmal eine Geldstrafe“, übersetzt sein Dolmetscher. „Ich will alles bezahlen.“ Der Georgier steht nicht das erste Mal vor Gericht. Im Bundeszentralregister hat er vier Einträge, alle wegen Diebstahls. Zwei Anklagen wegen Fahrens ohne Führerschein und eine wegen Diebstahls stehen noch aus. Auch diesmal wird ihm gewerbsmäßiger Diebstahl vorgeworfen. Dazu kommen Bedrohung und Hausfriedensbruch.

Am 10. Dezember 2015 soll er in einer Netto-Filiale in Leipzig fünf Packungen Kaffee und fünf Flaschen Schnaps gestohlen haben. Die Waren hatten einen Wert von 112 Euro. Als der Ladendetektiv ihn stellte, soll er eine Handbewegung gemacht haben, die als Schießen mit einer Pistole deutbar sei sowie eine Handbewegung vorm Hals. Letztere soll bedeuten, dass der Dieb dem Detektiv die Kehle durchschneiden wolle. Außerdem soll sich der Georgier am 11. Februar gegen 17.30 Uhr in einem Asylbewerberheim in Neukirch in der Lausitz aufgehalten haben, obwohl er wusste, dass er das Heim nicht betreten durfte.

Er habe die Waren gestohlen, gibt der Angeklagte zu. Allerdings will er sie nicht verkauft haben. „Ich hatte Alkoholprobleme“, erklärt er. Den Detektiv will er nicht bedroht haben. „Ich war aufgeregt“, sagt er. „Ich gestikulierte.“ Ob die Gesten von dem Detektiv falsch gedeutet wurden, kann in der Verhandlung nicht geklärt werden. Er fehlte als Zeuge. Ein Mann gleichen Namens wurde als Zeuge geladen. Doch der kann den Diebstahl und die Bedrohung in dem Leipziger Netto-Markt nicht beobachtet haben, weil er zur Tatzeit in einer Werkstatt in Roßwein beschäftigt war.

Auch den Hausfriedensbruch gibt der Georgier zu. Am Tattag besuchte er einen Freund in dem Neukirchener Heim. Weil er wegen der schlechten Verkehrsanbindung keine Möglichkeit sah, zurück nach Mobendorf zu kommen, blieb da. In dem Heim war ihm aber bereits im Sommer 2015 Hausverbot erteilt worden.

Obwohl Staatsanwältin Angelika Rickert für den Hausfriedensbruch für eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro plädiert und für den Diebstahl eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, fordert, verurteilt Richterin Magdalena Richter den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro. „Es ist die letzte Geldstrafe“, mahnt sie. Das Urteil ist rechtskräftig.