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Betrüger muss ins Gefängnis

Ein Döbelner steht wegen Betrugs und Urkundenfälschung vor Gericht. Zur Tat schweigt er.

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© dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Drei Verhandlungstage brauchte das Schöffengericht des Amtsgericht Döbeln, um im Prozess um ergaunertes Geld, Handys, einen Fernseher und eine Playstation ein Urteil zu fällen. Vorgeworfen wurde einem 39-jährigen Döbelner Betrug und Urkundenfälschung (DA berichtete).

So soll er im September 2015 in Nossen, Mittweida und Waldheim mit gefälschten Unterschriften bei verschiedenen Banken Geldbeträge in Höhe von 500 Euro abgehoben haben. Für diese Transaktionen verwendete er den Personalausweis eines anderen. An Personalausweis und fremde EC-Karte gelangte der Betrüger, weil der Eigentümer seine Jacke mit Geldbörse, Geldkarte und Ausweis in der Post vergessen hatte. Außerdem soll der Beschuldigte mit dem falschen Ausweis und der gefälschten Unterschrift Kreditverträge für einen Fernseher und eine Playstation sowie Mobilfunkverträge in Riesa und Mittweida abgeschlossen haben.

Zum Tatvorwurf schweigt der Angeklagte. Weil am ersten Verhandlungstag der Tatvorwurf nicht eindeutig geklärt werden konnte, Zeugen ihn nicht wiedererkannten, fehlten oder sich nicht mehr erinnern konnten, musste ein weiterer Prozesstag festgelegt werden. Doch auch an dem konnten sich die meisten Zeugen nicht mehr genau erinnern, ob der Angeklagte die Taten beging. „Das Bild im Personalausweis wich stark vom Gesicht des Kunden ab“, sagen sie und: „Er versicherte glaubhaft, dass er derjenige auf dem Personalausweisbild sei.“ Gleiches sagten auch Zeugen in der ersten Verhandlung.

Am dritten Prozesstag wird der Polizeibeamte gehört, der den Kreditvertrag sicherstellte, den der Angeklagte bei Medimax in Riesa mit dem fremden Namen unterzeichnet hat. Auf dem Vertrag wurden seine Fingerabdrücke gefunden.

Eine weitere Tat, die dem Angeklagten im Prozess zur Last gelegt wird, ist das 44-fache Fahren mit einem ungültigen tschechischen Führerschein. Damit war er in ganz Deutschland unterwegs. Um bei Transportunternehmen in Berlin und in Döbeln eingestellt zu werden, hatte er den Führerschein und eine Fahrerkarte vorgelegt. Die Karte hatte ihm die DEKRA in Döbeln, trotz ungültiger Fahrerlaubnis, ausgestellt.

Obwohl Verteidiger Rechtsanwalt Thomas H. Fischer aus Döbeln auf Freispruch plädiert, sehen Staatsanwaltschaft und Schöffengericht die Taten als erwiesen an. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Karin Fahlberg verurteilt den mehrfach vorbestraften Angeklagten wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Strafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss er für die ergaunerten Handys Wertersatz in Höhe von 1 500 Euro leisten (500 Euro pro Mobiltelefon); Fernseher und Playstation werden eingezogen. Sollten diese nicht mehr in Ordnung sein, muss der Beschuldigte auch dafür Wertersatz leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.