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Betrüger kommt mit Bewährung davon

Ein Bautzener hat seinen Arbeitgeber um 200 000 Euro gebracht. Er will den Schaden wieder gutmachen.

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© dpa

Bautzen. Martin K. wird lange zahlen müssen - viel länger, als er gebraucht hat, insgesamt rund 200 000 Euro vom Konto seines Arbeitgebers heimlich auf sein eigenes Girokonto zu scheffeln. Mehr als zweieinhalb Jahre lang ist ihm das mit immer größeren Summen gelungen. Niemandem in der Neustädter Firma ist es aufgefallen, dass Einkäufer K. regelmäßig Rechnungen eines Zulieferunternehmens beglich, das es gar nicht gab. K. hatte den Zulieferer erfunden. Das betrügerische Geschäft in die eigene Tasche war einfach und lief gut. Mehr als 50 Rechnungen hat sich Martin K. aus Bautzen selbst bezahlt - alle zwischen 600 und 8.000 Euro. Mit dem Geld konnte er sich einen teuren Lebenswandel leisten.

Von Februar 2014 bis Dezember 2016 ging das so. Bis einem Mitarbeiter der Bank, bei der K. sein Konto hatte, die ständigen Überweisungen spanisch vorkamen. Mit dem Verdacht, hier könnte es sich um Geldwäsche handeln, wandte sich die Bank an die Neustädter Firma. Der Schwindel flog auf.

Angeklagter gesteht die Tat

In dieser Woche musste sich Martin K. vor dem Schöffengericht am Bautzener Amtsgericht verantworten. Die Verhandlung war kurz. Der 33-Jährige zeigte sich reumütig und war voll geständig. Nachdem sein betrügerisches Geschäft aufgeflogen war, half er bei der Aufklärung sämtlicher Taten. Gegenüber der Neustädter Firma, die ihm fristlos gekündigt hatte, räumte er seine Schuld in voller Höhe ein und vereinbarte monatliche Zahlungen zur Wiedergutmachung von 240 Euro.

Das alles stimmte das Schöffengericht milde. Auch die Tatsache, dass K, wieder eine neue Arbeit gefunden hat und so in der Lage ist, die vereinbarten Wiedergutmachungszahlungen auch weiterhin leisten zu können, erspart ihm die Gefängnisstrafe, die die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Gericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Manfred Weisel verurteilte den 33-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit ist auf drei Jahre festgelegt. Außerdem muss er den gesamten Schaden bei seinem ehemaligen Arbeitgeber wiedergutmachen, und das mit mindestens 240 Euro pro Monat. (sz/ju)