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Besuch beim Dippser Stadtfest endet vorm Richter

Drei Deutsche wurden handgreiflich, weil sie sich von einer Gruppe Asylsuchender provoziert fühlten.

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© Archivfoto: SZ

Von Yvonne Popp

Dippoldiswalde. Als völlig unnötig bezeichnete Richter Xaver Seitz die Aktion der drei Angeklagten. Weder Notwehr noch irgendeine andere brisante Situation habe vorgelegen, die ein Eingreifen der drei jungen Männer erforderlich gemacht hätte. „Sie wollten lediglich ihr Mütchen kühlen“, stellte der Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde klar.

Dass die Sache „Scheiße gelaufen“ sei, räumte Björn H. auch ein. Dennoch, so beharrte er, seien es die Asylbewerber gewesen, die am 28. Mai 2016 auf dem Stadtfest in Dippoldiswalde Streit gesucht hätten. Seiner Aussage zufolge sollen diese an einer Schießbude mit Luftgewehren auf Passanten gezielt haben. Daraufhin sei es zu heftigen Wortgefechten und Schubsereien zwischen Asylbewerbern und Deutschen gekommen. „Da habe ich mich aber noch zurückgehalten“, sagte der 25-Jährige weiter. Auch die beiden 20-jährigen Mitangeklagten Kevin M. und Benjamin G. seien da noch ruhig gewesen.

Angeklagte zeigen sich einsichtig

So schnell, wie die Situation hochgekocht war, hatte sie sich auch wieder beruhigt. Doch schon wenig später, so berichteten die drei Angeklagten übereinstimmend, sei es zu erneuten Provokationen seitens der Asylsuchenden gekommen. Der Sicherheitsdienst aber hatte dagegen nichts machen können, da es bis dahin zu keinerlei Handgreiflichkeiten gekommen war.

Die Gruppe der Asylbewerber – von fünf bis sieben Mann ist die Rede – verließen das Stadtfest schließlich. „Wir sind hinterhergegangen, um sicherzustellen, dass sie auch wirklich gehen“, erklärte Björn H.

Am Schuhbrunnen in der Herrengasse war die Sache dann eskaliert. Lachend und mit gezogenen Gürteln sollen sich die Ausländer dort aufgestellt haben. Björn H. gab zu, einem der Männer schließlich in den Rücken gesprungen zu sein. Während H. im Gegenzug dafür eine Bierflasche an den Kopf bekam, verteilten Kevin M. und Benjamin G. ein paar Faustschläge an ihre Kontrahenten.

Von den Geschädigten konnte nur ein junger Syrer ermittelt werden. Er ist derjenige, der von Björn H. in den Rücken getreten wurde. Am Amtsgericht in Dippoldiswalde erklärte der 25-Jährige, dass der Tritt zwar nicht schmerzhaft, dafür aber herabwürdigend gewesen sei. Abgesehen von den Gewehrfuchteleien am Schießstand decken sich seine Angaben mit denen der Angeklagten.

Mit blauem Auge davongekommen

Da Björn H., Kevin M. und Benjamin G. die Vorwürfe unumwunden zugegeben hatten und keines der Opfer körperlich zu Schaden gekommen war, sah Richter Xaver Seitz wenig Grund, die Angelegenheit strafrechtlich allzu hoch aufzuhängen. Gegen eine Leistung von 40 gemeinnützigen Arbeitsstunden stellte er das Verfahren, Kevin M. betreffend, vorläufig ein. Für den vorbestraften Björn H. wäre die Anklage nach einer Zahlung von 700 Euro vom Tisch. Im Fall von Benjamin G. konnte Seitz das Verfahren sofort einstellen, denn der junge Mann hatte im Vorfeld schon freiwillig 40 Arbeitsstunden beim Verein „Pro Jugend“ in Dippoldiswalde abgeleistet.