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Bestechung im Gefängnis: Karriere-Aus und Freiheitsstrafe

Ein Justizbeamter und zwei Gefangene stehen vor dem Landgericht. Es geht um eingeschmuggelte Handys und Schnaps.

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© Christian Juppe

Von Alexander Schneider

Ricardo F. wird noch lange an den 16. März vergangenen Jahres denken. An jenem Mittwoch endete wohl seine Karriere im Dienste der sächsischen Justiz. Der damals 52-Jährige war Justizbeamter im Dresdner Gefängnis. Seine Wohnung und seine Diensträume wurden wegen Korruptionsverdacht durchsucht, Beweise sichergestellt, dann fand er sich vor einem Haftrichter am Amtsgericht Dresden wieder.

F. soll über Jahre, so der Vorwurf, Handys, Alkoholika und anderes in die Justizvollzugsanstalt (JVA) geschmuggelt haben. Zwar blieb F. eine Untersuchungshaft erspart, doch er wurde vom Dienst suspendiert. Seit Mittwoch steht er wegen Bestechlichkeit in 44 Fällen vor dem Landgericht Dresden. Er soll seit Mitte 2012 Schnaps und ab 2013 auch Handys und andere Genussmittel gegen Entgelt für Insassen in die JVA geschmuggelt haben.

Wegen Bestechung mitangeklagt sind ein 49-jähriger Deutscher und ein 34-jähriger Rumäne, damals Strafgefangene. Als Mittelsmänner sollen sie am meisten von F.s Diensten profitiert haben. Sie reichten Bestellungen von Mitinsassen an F. weiter, so der Vorwurf, oder bestellten selbst mit ihren Smartphones Handys bei Ebay, zahlten online und ließen die heiße Ware an F.s Privatadresse liefern.

Der Beamte soll die Handys dann in der Brusttasche seiner Uniform in die JVA mitgebracht haben. Gefahr drohte nicht, Bedienstete werden nicht durchsucht, heißt es in der Anklage. Alkohol habe F. gekauft und in Limoflaschen abgefüllt eingeschleust. Meist habe er pro Handy 30 Euro erhalten – die Staatsanwältin sprach von einem dauerhaften, nicht völlig unerheblichen Zusatzverdienst. Die Mindeststrafe für einen Fall beträgt ein Jahr Haft.

Die Verteidiger von F. und einem Mitangeklagten kündigten an, dass ihre Mandanten die Vorwürfe einräumen werden. Für diesen Fall stellte die Kammer den Angeklagten nach einem Rechtsgespräch Strafrahmen in Aussicht. Danach muss Ricardo F. mit einer unbedingten Freiheitsstrafe zwischen zweieinhalb und mehr als drei Jahren rechnen. Für eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren sah das Gericht keinen Spielraum. Dem stünden der lange Tatzeitraum von mehr als drei Jahren und die Vielzahl der Fälle entgegen. F. weiß nun, dass er wieder in die JVA muss, aber nun auf der anderen Seite. Der Prozess wird am 9. Februar fortgesetzt – mit den angekündigten Geständnissen.