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Beschwerde abgelehnt

Ein Ottendorfer Gemeinderat beklagte die späte Beschluss-Ausführung. Eine neue Regel soll das künftig verhindern.

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© Thorsten Eckert

Von Nadine Steinmann

Ottendorf. Bürgermeister Michael Langwald (parteilos) kann wieder entspannt durchatmen. Denn die von Linken-Gemeinderat René Edelmann eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde hat das zuständige Kommunalamt des Landratsamt Bautzen abgelehnt. Die Behörde hatte sich in den vergangenen Wochen mit der Prüfung der Beschwerde beschäftigt und Ottendorfs Gemeindeoberhaupt unter anderem um eine Stellungnahme gebeten. Vorwurf: verzögerte Beschlussumsetzung. Im Fokus steht dabei der im September vom Gemeinderat gefasste Beschluss, das gemeinsame Gewerbegebiet mit der Landeshauptstadt Dresden nicht weiter zu verfolgen. Diesen Beschluss habe der Bürgermeister aber nach Meinung von René Edelmann nicht ausreichend gegenüber der Stadt Dresden, dem Wirtschaftsministerium und dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr kommuniziert.

Nach eingehender Prüfung kommt das Kommunalamt allerdings zu einer anderen Auffassung, führt dafür verschiedene Aspekte an. So habe Michael Langwald unverzüglich Robert Franke, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt, mündlich über den Beschluss aus Ottendorf informiert. Der Amtsleiter äußerte sich sogar im November im Rahmen eines Artikels der Sächsischen Zeitung enttäuscht über die Entscheidung des Gemeinderates. Nur eine schriftliche Information an die Stadt Dresden fehlte bis zu diesem Zeitpunkt.

Kein Schaden entstanden

„Wegen einer längeren Abwesenheit des Bürgermeisters konnte die schriftliche Information erst mit einem Schreiben vom 15. Dezember erfolgen“, teilt Angelika Eckstein vom Kommunalamt in ihrem Schreiben mit. Und auch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr sei seit September 2016 über den ablehnenden Beschluss zum gemeinsamen Gewerbegebiet der Elbmetropole und der Großgemeinde informiert. Zusätzlich erfolgte eine Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt der Gemeinde.

Aus diesen Gründen ist das Kommunalamt nicht der Ansicht, dass Bürgermeister Michael Langwald seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Außerdem sei kein Schaden für die Gemeinde entstanden.

Geschäftsordnung geändert

Damit aber solch eine Beschwerde nicht noch einmal bei den Mitarbeitern des Kommunalamtes auf dem Schreibtisch landet, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Montagabend seine Geschäftsordnung in einigen Punkten geändert. Eine Änderung betrifft den Absatz 14 in dem Punkt „Vorsitz im Gemeinderat, Tagesordnung, Anträge, Redeordnung“. Dort steht nun geschrieben, dass der Bürgermeister Beschlüsse des Gemeinderates innerhalb von vier Wochen vollziehen soll. Vorher war eine solche Zeitvorgabe in der Geschäftsordnung nicht verankert.

Dieser Zusatz sorgte allerdings nicht bei allen Teilnehmern für Begeisterung, vor allem nicht beim Bürgermeister selbst. Denn einige Beschlüsse können binnen vier Wochen einfach nicht umgesetzt werden, so Michael Langwald. Wie zum Beispiel der Verkauf von kommunalem Wohneigentum. Denn dieser Beschluss zieht einen langen Rattenschwanz mit sich. Ausschreibungen, Besichtigungen sowie erneute Diskussionen im Gemeinderat über den künftigen Käufer. Das seien allerdings Ausnahmen, waren zahlreiche Gemeinderäte der Auffassung. Deshalb schaffte es die zeitliche Grenze in die neue Geschäftsordnung der Gemeinde. Der Antrag von Michael Langwald, die Gemeinderatssitzungen von Montag auf Dienstag zu verschieden, wurde dagegen abgelehnt.