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Berufung im Gift-Prozess

Die Angeklagte findet sich mit dem Urteil nicht ab. Nun landet der Fall vorm Landgericht. Doch das wird dauern.

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© Symbolfoto: Dietmar Thomas

Von Tina Soltysiak

Döbeln. Eine Frau aus Döbeln, die ihrer Kollegin heimlich das verschreibungspflichtige Beruhigungsmittel „Tavor“ in den Cappuccino gemischt haben soll, hat nach ihrer Verurteilung Berufung eingelegt. Das sagte Christa Weik, Richterin am Amtsgericht Döbeln, am Donnerstag auf DA-Nachfrage. Sie habe schon damit gerechnet. Nun muss die Richterin, die die Angeklagte in einem Indizienprozess schuldig gesprochen hatte, ein ausführliches Urteil verfassen. „Das stelle ich zu, die Akte geht ans Landgericht in Chemnitz“, erklärte sie. Dort werde der Fall dann neu verhandelt. Sie schätzt, dass bis dahin drei bis vier Monate vergehen werden.

Die Frau ist wegen gefährlicher Körperverletzung durch Beibringung von Gift in fünf Fällen angeklagt gewesen. Im Urin des Opfers wurde zweimal der Wirkstoff Benzodiazepin/Lorazepam nachgewiesen – und damit ein wesentlicher Bestandteil des Medikaments „Tavor“. In den Resten des Cappuccinos fand sich ebenfalls der Wirkstoff. Zudem gab es ein Beweisvideo.

Rat: Psychologe aufsuchen

Weil die Angeklagte zum Tatvorwurf schwieg und kein klares Motiv für die Tat erkennbar war, führte die Richterin einen Indizienprozess – der war ihrer Ansicht nach lückenlos. Ebenso empfand es Staatsanwältin Angelika Rickert. Christa Weik hatte die Angeklagte zu 14 Monaten Haft ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, dazu 150 Stunden gemeinnützige Arbeit, abzuleisten binnen von sechs Monaten, die Übernahme der Kosten für den Prozess und die Nebenklage sowie für zwei Jahre die Aufsicht durch einen Bewährungshelfer verurteilt. Zudem hatte sie ihr das Aufsuchen eines Psychologen geraten.