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Berufung abgelehnt: elf Monate Haftstrafe auf Bewährung

Ein 36-jähriger Mann aus Zittau, einschlägig vorbestraft, hat sich gegen einen Richterspruch gewehrt. Es ging um Körperverletzung von Frauen.

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© dpa

Von Jens-Rüdiger Schubert

Zittau/Görlitz. Das Görlitzer Landgericht hat die Berufung eines 36-jährigen Zittauers verworfen. Kevin G. war im September des letzten Jahres wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt, aber er hat trotzdem Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Der bereits mehrfach und einschlägig Vorbestrafte sitzt derzeit wegen einer anderen Sache in Untersuchungshaft. Erst im Dezember 2016 war er nach mehr als drei Jahren aus der Haft entlassen worden. Nur zwei Monate später wurde er wieder straffällig. Im konkreten Fall geht es um Körperverletzungen gegen zwei Frauen.

Kevin G. hatte zu beiden Tatzeiten wieder mal getrunken. Als er Ende Januar 2017 mit einem 27-Jährigen Streit anfing, weil der sich ihm gegenüber abfällig geäußert haben soll und eine Bekannte des jungen Mannes schlichten wollte, richtete sich seine Wut gegen sie. Er schlug ihr ins Gesicht und fing sich damit eine Anzeige wegen Körperverletzung ein. Wenige Wochen später kam es im Wohnhaus seiner Großeltern zu einer Auseinandersetzung mit der Freundin seines Bruders. Sie hatte Kevin G. vor einiger Zeit 50 Euro geborgt, die sie nun von ihm zurückforderte. Darauf soll er unwillig reagiert und sie zweimal mit der flachen Hand gegen den Brustkorb geschlagen haben. Daraufhin hatte sie noch am selben Tag Anzeige wegen Körperverletzung bei der Polizei in Zittau erstattet. Das Gericht sah in der Aussage der Frau keine Belastungstendenz. Es begründete seinen Eindruck damit, dass sie ja schon seit Längerem das Geld von den Großeltern zurückbekommen hatte.

Der Zittauer ist jedoch immer wieder gerichtlich in Erscheinung getreten. Unter anderem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, besonders schwerem Raub, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kfz-Diebstahl, Raub und versuchtem Raub.

Kevin G. hatte schon mehrfach die Möglichkeit, eine Entziehung zu machen, um sich von Alkohol und Drogen zu lösen. Alle bisher eingeräumten Chancen und Maßnahmen hat er nicht genutzt. Vielmehr hatte er sie selbst immer wieder abgebrochen. Zu den Tatzeiten stand er zudem unter Führungsaufsicht.

Nachdem die Berufungskammer die Beweisaufnahme geführt und die Zeugen befragt hat, kam sie nicht umhin, sich der juristischen Wertung des Amtsgerichts anzuschließen. Das Gericht verwarf die Berufung des Angeklagten und bestätigte damit das Urteil aus dem Verfahren vor dem Amtsgericht. Es bleibt bei elf Monaten Haftstrafe auf Bewährung.