Merken

Bedenken gegen Kennzeichen-Erfassung in Parkhäusern

Werden in deutschen Parkhäusern automatisch Kfz-Kennzeichen gescannt? Der Kieler Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert ist davon überzeugt. Und hat rechtliche Bedenken.

Teilen
Folgen

Kiel. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert hat Zweifel an der rechtlichen Legitimation für das automatische Erfassen von Autokennzeichen in Parkhäusern. „Ich gehe davon aus, dass auch in Schleswig-Holstein Parkplätze und Parkhäuser mit dieser Technik ausgestattet sind“, sagte Weichert am Mittwoch. Von konkreten Fällen im Land wisse er aber nicht.

Zuvor hatten der NDR und die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, bundesweit würden in Hunderten Parkhäusern, auf Campingplätzen und Firmenparkplätzen automatisch alle Kennzeichen einfahrender Autos erfasst. Zwar sehen mehrere Datenschutzbehörden diese Praxis kritisch. Eine eindeutige rechtliche Handhabe gibt es derzeit allerdings nicht. Betroffene Autofahrer wissen häufig nicht, dass ihre Kennzeichen erfasst und ihre Daten gespeichert werden. Unklar ist dabei zudem, wie lange die Daten gesichert bleiben und wer darauf Zugriff hat.

Nach Weicherts Angaben sind der automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen enge Grenzen gesteckt. „Wir wurden immer mal wieder angefragt, wir konnten das möglichen Parkhaus-Betreibern aber jeweils ausreden“, sagte er. Mit den Auto-Kennzeichen werden schließlich auch personenbezogene Daten erfasst, weil ein Rückschluss auf den Halter möglich ist.

Hinweise sind notwendig

„Diese Datenverarbeitung ist nur eingeschränkt zulässig“, sagte Weichert. Auf eine entsprechende Erfassung der Kennzeichen müsse hingewiesen werden. Die erfassten Daten dürften nur zweckgebunden verarbeitet werden und beim Datenabgleich sei lediglich eine minimale Speicherung der Daten zulässig. „Wenn man eine gute Rechtfertigung hat, Kfz-Kennzeichen zu scannen und keine Alternativen gibt, dann kann es auch zulässig sein.“ Er habe allerdings Zweifel, ob ein berechtigtes Interesse beispielsweise bei der Parkplatzüberwachung gegeben ist. „Es gibt da auch andere Möglichkeiten, beispielsweise die Zahlungspflicht zu gewährleisten.“

Dem Bericht von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ zufolge ist der Verkauf von Kennzeichen-Erfassungs-Systemen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Dutzende Hersteller bieten sie an. Einer von ihnen hat nach eigenen Angaben mittlerweile 80 Campingplätze in Deutschland ausgestattet. Ein anderer Produzent habe mitgeteilte, in diesem Jahr bereits etwa 200 Parkhäuser und Parkplätze mit Kennzeichen-Erfassungssystemen ausgerüstet zu haben. Die Nachfrage sei extrem hoch.

Seit Mittwoch beschäftigt sich auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der automatischen und massenhaften Erfassung von Kfz-Kennzeichen auf bayerischen Autobahnen. Geklagt hatte ein Autofahrer, der sich dadurch in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt sieht. Außerdem sieht er sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Bayern setzt seit 2006 stationäre und mobile Kennzeichenerfassungsgeräte ein. (dpa)