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Beate Uhse meldet Insolvenz an

Kaum ein anderes Unternehmen stand so für Sex und Freizügigkeit in Deutschland wie Beate Uhse. Doch um die Finanzen des Konzerns steht es schlecht - jetzt macht er endgültig schlapp.

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© Malte Christians/dpa

Flensburg. Der Erotikhändler Beate Uhse will Insolvenz beantragen. „Der Vorstand der Beate Uhse AG, Michael Specht, hat sich zu diesem Schritt entschlossen, um die Sanierung der gesamten Gruppe in Eigenverwaltung nachhaltig umzusetzen“, teilte die Beate Uhse AG am Freitag in Flensburg mit. Die Insolvenzanmeldung betreffe ausschließlich die Beate Uhse AG in ihrer Funktion als Holding, für die Tochtergesellschaften der Beate Uhse AG werde keine Insolvenz beantragt. „Damit halten die operativen Gesellschaften in Deutschland und den Niederlanden ihren Geschäftsbetrieb uneingeschränkt aufrecht und die Handlungsfähigkeit wird gesichert.“

Hintergrund des Insolvenzantrags sind gescheiterte Bemühungen, eine Umschuldung im Zusammenhang mit einer Anleihe im Volumen von 30 Millionen Euro zu erreichen. Dabei habe keine Einigung mit den Gläubigern erzielt werden können. Daher habe die Zahlungsunfähigkeit der Beate Uhse AG gedroht. Mit Blick auf das angestrebte Insolvenzverfahren sagte Specht: „Wir haben damit einen Weg eingeschlagen, bei dem wir sehr zuversichtlich sind, die Unternehmensgruppe als Ganzes sanieren zu können.“ Die Anleihe hätte im Sommer 2019 zurückgezahlt werden müssen und ist mit 7,75 Prozent hochverzinst.

Dass Beate Uhse in größeren Schwierigkeiten steckt, war schon länger bekannt. Beate Uhse hatte zum wiederholten Mal die Vorlage des Jahresberichts für 2016 verschieben müssen und Umsatz- und Gewinnprognosen nach unten korrigiert. Die Bilanz sollte nunmehr an diesem Freitag vorgelegt werden. Der im April berufene Vorstandsvorsitzende Specht hatte im Juni seinen Finanzchef gefeuert und mit einer Unternehmensberatung den Finanzbereich und das Rechnungswesen gründlich durchleuchtet.

Die Finanzaufsicht BaFin hat Beate Uhse bereits Zwangsgelder in Höhe von 220 000 Euro angedroht, weil das Unternehmen Hinweispflichten einer Aktiengesellschaft nach dem Wertpapierhandelsgesetz verletzt hat. (dpa)