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Batida de Coco zum Frühstück

Im Polenz-Prozess hat nun der Gutachter zur Frage, wie sehr betrunken die Angeklagten waren, gesprochen.

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© dpa

Neustadt. Nein, für Plädoyers blieb keine Zeit – sie sollen am Freitag nächster Woche gehalten werden. Das Urteil zu den fremdenfeindlichen Auswüchsen dreier rechtsradikaler Angeklagter bei der Sonnenwendfeier des Schalmeienorchesters in Polenz soll am 1. September gesprochen werden.

Zunächst hatte der psychiatrische Gutachter Holger Kloss am Mittwoch das Wort in dem Prozess am Landgericht Dresden. Der Gutachter nannte beachtliche Zahlen. Anhand der Menge, die der Hauptangeklagte Sebastian K. (33) getrunken haben will, käme er auf gut 6,7 Promille, so Kloss – theoretisch. Nach K.s Angaben habe er jenen 18. Juni 2016 bereits ab 10 Uhr morgens mit einer halben Flasche Batida de Coco begonnen. Bis Mitternacht folgten 18 Bier und viele Kurze, woraus sich mehr als ein halbes Kilo reiner Alkohol errechne. Ein Wert, bei dem nicht auszuschließen sei, dass K.s Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei. K. habe einen Hang, unter Alkohol aggressiv zu werden.

Allerdings gibt es Zweifel an der Menge, denn die Männer haben nach Zeugenaussagen zielgerichtet und koordiniert gehandelt und kommuniziert, sogar versucht, K.s blutverschmierte Jacke verschwinden zu lassen. K. selbst sagte, er habe an dem Tag getrunken, als er morgens erfahren habe, dass er seine Kinder nicht sehen werde.

Die Angeklagten (24, 33, 39) sollen zwei Bulgaren und einen Deutschen zusammengeschlagen und schwer verletzt haben. Ausländer hätten auf der Feier nichts verloren, sollen sie gesagt und Nazi-Parolen gegrölt haben. Neben Körperverletzung wird K. versuchter Mord vorgeworfen. (SZ/lex)