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Bahnübergang weiter nicht nutzbar

Der zweite Überweg über Gleise an der Staatsstraße bei Gelenau ist für den künftigen Radweg gebaut. Doch bis jetzt gibt es an der Stelle nicht einmal Baurecht.

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© René Plaul

Von Manuela Reuß

Gelenau. Er mutet an wie ein Schildbürgerstreich – der Bahnübergang bei Gelenau, der auf dem Feld endet. Er ist voll funktionstüchtig – die roten Lämpchen am Andreaskreuz leuchten und die Schrankenarme senken beziehungsweise heben sich – allerdings nicht nutzbar. Nicht einmal für Fußgänger. Es sei denn, sie klettern über Erdhügel. Gedacht sei dieser Überweg für den geplanten Radweg, der neben der Staatsstraße zwischen Pulsnitz und Kamenz entlang führen soll, teilte Jörg Bönisch vom Regionalbüro Sachsen der Pressestelle der Deutschen Bahn auf Anfrage mit. „Der abgesetzte Radweg wurde in Abstimmung mit dem Landesamt für Straßen und Verkehr Niederlassung Bautzen errichtet.“ Wann eine Anbindung erfolgen soll, könne jedoch nur das Landesamt für Straßen und Verkehr (Lasuv)) mitteilen. Tatsächlich sei der Bahnübergang für den weiteren Ausbau des Radweges an der S 95 zwischen Pulsnitz und Kamenz vorgesehen, so Lasuv-Pressesprecherin Isabel Siebert. „Im Herbst diesen Jahres wollen wir mit dem Bau des 2. Bauabschnitts in Weißbach beginnen.“ Der betreffende Überweg werde allerdings erst im 3. Bauabschnitt eingebunden. Für den liege allerdings noch kein Baurecht vor. Ab Herbst dieses Jahres wolle das Landesamt zunächst „weitere Maßnahmen zur Erlangung des Baurechts in den Abschnitten 3 und 4“ treffen. „Aufgrund des Planungsstandes können heute leider noch keine konkreten Aussagen getroffen werden, wann eine Realisierung der Baumaßnahme beginnen könnte.“