Merken

Azubi soll Kollegen bestohlen haben

Eine 30-jährige Auszubildende stand wegen Diebstahls vor Gericht. Die Taten leugnete sie. Verurteilt wurde sie trotzdem.

Teilen
Folgen
© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Ein Mitarbeiter einer Waldheimer Firma stand am Abend des 4. April 2017 an der Kasse eines Baumarktes. Als er sein Portemonnaie öffnete, stellte er erschrocken fest, dass ihm 75 Euro fehlten. Noch am Morgen hatte er 150 Euro in der Geldbörse. Ähnliches geschah zwei seiner Kolleginnen. Einer fehlten im Portemonnaie 40 Euro, einer anderen 70. Wegen der Vorfälle und weil aus dem Firmentresor 120 Euro entwendet wurden, stand eine 30-jährige Auszubildende der Firma jetzt vorm Amtsgericht Döbeln. Vorgeworfen wurde ihr Diebstahl in vier Fällen.

Die Taten, die sich im Zeitraum von März bis April 2017 ereignet haben sollen, leugnet die Angeklagte. „Ich habe nichts davon gemacht“, sagt sie. „Ich würde nie etwas tun, was meine Ausbildung gefährdet.“

Keiner der vier Zeugen hat die Beschuldigte bei den Taten beobachtet. Der Verdacht fiel auf sie, weil sie zu den Tatzeiten in der Nähe der Tatorte gesehen wurde. So schildert der Prokurist der Firma, dass er die Angeklagte zwar nicht gesehen, sie aber an ihrer Stimme erkannt hat. Als dem Geschädigten das Geld gestohlen wurde, hatte die Beschuldigte Besucher in sein Büro gebracht. Sie wusste, dass er dann lange nicht in seinem Zimmer war.

Auch als die 40 Euro einer anderen Geschädigten verschwanden, war die Angeklagte mit involviert. Das Opfer hatte im Metromarkt in Chemnitz Waren für eine Firmenfeier gekauft und sich zuvor von der Sekretärin 200 Euro auszahlen lassen. Bei der Geldauszahlung und im Metromarkt war die Angeklagte mit dabei. Sie hatte auch gesehen, wohin das Opfer die 200 Euro steckte.

Als die 120 Euro aus dem Tresor verschwanden, arbeitete die Beschuldigte im Sekretariat. Der Safe stand in einem Schrank. Der Tresorschlüssel war am Schlüsselbund der Sekretärin. Der Schlüssel für die Geldkassette, die im Tresor war, lag in dem Schrank.

Nach den mutmaßlichen Diebstählen gingen die Geschädigten zum Firmenchef und schilderten ihm die Vorfälle. Die Angeklagte geriet in Verdacht. Die Firma erstattete Anzeige.

Die Beschuldigte ist bereits zweimal vorbestraft, auch einschlägig wegen Diebstahls. Obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch plädieren, spricht Richter Janko Ehrlich die Angeklagte nur im Falle des Tresordiebstahls frei. Für die Gelddiebstähle aus den Geldbörsen verurteilt er sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.