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Ausgleich für Fischotter-Schäden

Zwölf bis 15 Teichwirte stellen jedes Jahr einen Antrag beim Landratsamt. Sie können bis zu 30 000 Euro fordern.

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© Steffen Unger

Bischofswerda. Die Teichwirte, die große Schwierigkeiten mit dem Fischotter haben, bekommen einen Ausgleich vom Staat. Sie können beim Landratsamt einen Antrag stellen und unter Umständen finanzielle Hilfe bekommen. Das Geld kommt aus einem Fonds, aus dem allgemein Teichwirte oder Landwirte bei Ertragsausfällen oder anderen großen wirtschaftlichen Schäden Mittel beantragen können. 12 bis 15 Anträge werden jedes Jahr wegen des Fischotters gestellt, heißt es aus dem Landratsamt. „Der Härtefallausgleich kann pro Teichwirtschaft maximal bis zu 30 000 Euro in Summe für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren gewährt werden, je nach angezeigten Schäden beziehungsweise Ertragsverlusten“, sagt Kreissprecher Gernot Schweitzer. Die Summe, die die Teichwirte eventuell bekommen können, variiert zudem und ist unter anderem vom Besatz, den Futterkosten und den Verkaufspreisen abhängig.

Die Teichwirtschaft Obschonka hatte im vergangenen Jahr im Horkaer Teich in Bischofswerda die schlechteste Fischernte der vergangenen 25 Jahre eingefahren. 350 Kilo Speisefisch waren in den Netzen, zwei Tonnen hätten es eigentlich sein müssen. Die Teichwirtschaft kaufte schon fürs Abfischen zu. Lutz Obschonka führt das auch auf vier Fischotter zurück, die durchs Gebiet streifen. Der Ausgleich helfe der Teichwirtschaft zwar, mache den Schaden aber nicht wett, sagte der Teichwirt vor einigen Tagen. (szo)