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Ausgezockt

Sachsen geht gegen illegale Spielhallen vor. Zwei haben in Görlitz bereits geschlossen.

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© Pawel Sosnowski

Von Matthias Klaus

Ganz plötzlich und ohne Vorwarnung klebte der Zettel vor einigen Tagen an der Spielothek Game Place im City-Center. Wegen der in Kraft getretenen strengen Gesetze könne die Spielhalle nicht mehr weiter betrieben werden, heißt es darauf. Unter der angegebenen Nummer meldet sich nur noch ein Anrufbeantworter. Damit hat das Game Place wohl noch rechtzeitig die Reißleine gezogen. Denn die Landesdirektion Sachsen geht jetzt strikt gegen Spielhallen vor, die keine sogenannte „glücksspielrechtliche Erlaubnis“ bekommen haben.

Hintergrund des Ganzen ist der Glücksspielstaatsvertrag. Der trat zwar bereits am 1. Juli 2012 in Kraft. Aber für ältere Spielhallen galt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2017. Laut Glücksspielstaatsvertrag müssen Spielhallen unter anderem einen Mindestabstand zu Schulen und Schulsporthallen von mindestens 250 Meter Luftlinie haben sowie zu weiteren Spielhallen. Außerdem ist der Verbund mehrerer Spielhallen ausgeschlossen. Eine Abstandsregelung zu Kindertageseinrichtungen gibt es hingegen nicht. Sachsenweit dürfen 170 der Altspielhallen nach einer Überprüfung durch die Landesdirektion weiter betrieben werden, 171 hätten zum 1. Oktober geschlossen werden müssen. Aber das haben offensichtlich nicht alle Spielhallenbetreiber für bare Münze genommen, stellte die Landesdirektion fest. „Die betreffenden Betreiber erhalten nun in den nächsten Tagen Anhörungsschreiben zur Schließung ihrer Spielhallen“, kündigt die Behörde an.

In der Stadt Görlitz wurden acht Spielhallen unter die Lupe genommen. Vier bekamen die glücksspielrechtliche Erlaubnis, vier anderen wurde sie versagt. „Bei den Versagungen haben bisher zwei Spielhallen geschlossen, und zwei Spielhallen haben den Betrieb nicht eingestellt“, so Mandy Taube, Sprecherin der Landesdirektion Sachsen. In letzteren Fällen handele es sich um eine Doppelkonzession. „In diesen beiden Verfahren wurde der Eilantrag abgelehnt. Derzeit ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht anhängig“, teilt Mandy Taube mit. Jens Fichte betreibt mit dem Cash Casino zwei Spielhallen in Görlitz, an der Berliner Straße und der Rauschwalder Straße. Zu dem Thema „glücksspielrechtliche Erlaubnis“, möchte er sich nicht äußern. „Kein Kommentar“, so Jens Fichte. Auch bei Class Games in Spremberg hält man sich zum Görlitzer City Casino am Demianiplatz bedeckt. Zum Status der Spielhalle gab es zumindest gestern keine Auskunft. Die Landesdirektion Sachsen hat im Fall der Doppelkonzession in Görlitz noch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Grund: Zunächst müsse eine Entscheidung im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht abgewartet werden.

Für den Landkreis Görlitz liege derweil noch keine Rückmeldung vor, so die Sprecherin der Landesdirektion. Zwei Spielhallen sei jedenfalls keine Erlaubnis zum Weiterbetrieb erteilt worden. Wem diese versagt wurde, hat keine Chance, sie im Nachhinein noch zu bekommen. „Sie können sich nur einen neuen Standort suchen und eine Genehmigung für eine neue Spielhalle beantragen“, so Mandy Taube. Der Betrieb einer Spielhalle ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis wird als illegales Glücksspiel betrachtet, heißt es von der Landesdirektion. Es handele sich um eine Straftat, die Behörde habe wiederholt auf die Rechtslage hingewiesen. Und das Ganze kann teuer werden: Den Betreibern drohen Bußgelder von bis zu 500 000 Euro. Bei Zwangsschließungen würden bis zu 25 000 Euro fällig.

Der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland befürchtet derweil, dass in Sachsen etwa 1 000 Jobs in Spielhallen wegfallen könnten. Deshalb übergaben Spielhallenmitarbeiter im September eine Petition an Landtagspräsident Matthias Rößler. Darin wird unter anderem kritisiert, dass es lange Zeit unklar gewesen sei, welche Standorte von Schließungen betroffen sein würden. Die Landesdirektion Sachsen wiederum befindet, dass die Spielhallenbetreiber schließlich fünf Jahre Zeit hatten, sich auf die geänderte Rechtslage einzustellen.