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Berzi-Ausflugsdampfer überwintert an Land

Die Stadt Görlitz und Schönau-Berzdorf suchen den richtigen Weg, damit ab 2017 ein Fahrgastschiff auf dem See verkehren kann. Der Investor wartet ruhig ab.

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© Sven Ellger

Von Sebastian Beutler

Görlitz. Um die MS „Oberlausitz“ auf dem Berzdorfer See ist es ruhiger geworden. Seit das ursprünglich „Pfälzerland“ getaufte Schiff in einer mehrwöchigen Reise über Flüsse, Kanäle und Straßen Anfang Juni nach Tauchritz kam, liegt es in den Tagesanlagen. Investor Stefan Gläsel aus Bernstadt bestätigt der SZ, dass er das Schiff noch nicht wieder zusammengesetzt hat. Es war für die Überfahrt in mehrere Teile zerlegt worden.

Gläsel hat aber auch keinen Druck. Denn ehe das Schiff wirklich zu Wasser im Tauchritzer Hafen gelassen wird, müssen noch entscheidende Punkte geklärt werden. Das geschieht vernünftigerweise hinter den Kulissen, beispielsweise in internen Arbeitskreisen des Planungsverbandes. Vor dessen Mitgliedern stellte Gläsel Ende Juli seine Pläne vor, einen Vergnügungsdampfer über den See fahren zu lassen. Wie er der SZ gegenüber bestätigt, ist er von seinen früheren Plänen abgerückt, einen regelmäßigen Schiffsverkehr mit seinem Fahrgastschiff auf dem See anzubieten. Aber als Ausflugs- und Charterschiff soll die MS „Oberlausitz“ eventuell ab 2017 zum Einsatz kommen.

Unklar ist, ob ein solcher Ausflugsdampfer-Betrieb ausgeschrieben werden müsste und von wem. An anderen Seen wie zum Beispiel am Bärwalder oder am Geierswalder See haben die Anrainer zum Mittel eines Interessenbekundungsverfahrens für die Fahrgastschifffahrt oder einer förmlichen Ausschreibung gegriffen. Die Landesdirektion hält ein öffentliches Verfahren zur Betreiberwahl bei der Fahrgastschifffahrt für „erforderlich, um eine wirtschaftliche Vergabe sicherzustellen, und allen in Betracht kommenden Bewerbern gleiche Chancen einzuräumen“. Schönau-Berzdorfs Bürgermeister Christian Hänel aber gibt sich sicher, dass Gläsels Dampfer keiner Ausschreibung bedarf. Denn es handele sich eben nicht um einen Linienverkehr zwischen verschiedenen Schiffsanlegestellen. Und dann greife aus seiner Sicht das Jedermannsrecht: Wenn ab kommendem Jahr der Berzdorfer See von der Landesdirektion als schiffbar erklärt wird, dann könne jeder mit seinem Wasserfahrzeug auf dem See unterwegs sein – wenn er das Schifffahrtsrecht beachtet.

Die Stadt jedenfalls will „eine rechtssichere und perspektivisch tragfähige Lösung“ und stimmt sich daher mit der Landesdirektion und dem Landkreis Görlitz im Moment ab.