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Aufwiegler muss ins Gefängnis

Wegen Landfriedensbruchs wurde ein 36-Jähriger zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Während Staatsanwalt Marc Lehr plädierte, rollte Tim H. (36) aus Berlin noch mit den Augen und sah betont gelangweilt an die Decke des Amtsgerichts Dresden. Als Richter Hans Hlavka jedoch das Urteil verkündete, erstarrten die Gesichtszüge des Angeklagten – bei den Worten „ohne Bewährung“.

Wegen Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilte das Schöffengericht den Mitarbeiter der Linkspartei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Es war überzeugt, dass sich Tim H. am 19. Februar 2011 aktiv an den Krawallen beteiligt hatte. Mit einem Megafon habe er die Massen, bis zu 500 Gegendemonstranten in der Bayreuther Straße, aufgewiegelt, eine Polizeisperre zu durchbrechen. Außerdem habe er Beamte als „Nazischweine“ beleidigt.

Vier Uniformierte aus Düsseldorf waren bei diesem Durchbruch verletzt worden. Ziel der Demonstranten war es, einen geplanten Nazi-Aufmarsch zu verhindern. „Irgendwann ist es genug“, sagte Richter Hlavka. Die Bevölkerung habe die jährlichen Ausschreitungen rund um den 13. Februar satt – „und zwar von beiden Seiten: von rechts und links“. Wozu habe man ein Megafon dabei, wenn man niemanden beeinflussen wolle, fragte er.

Tim H., der aus der Antifa-Szene stammt und seit März 2011 in der Linkspartei-Zentrale angestellt ist, hatte in dem viertägigen Prozess keine Angaben gemacht. Richter Hlavka sagte, er könne daher keine Aussage zum Verhalten des Angeklagten und wie er zur Gewalt steht machen. „Ich kann Ihnen keine günstige Sozialprognose ausstellen“, sagte Hlavka. Daher gab es keine Bewährung mehr. Staatsanwalt Lehr hatte zuvor eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert, der Verteidiger plädierte auf Freispruch, weil er die Beweise für nicht ausreichend hielt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.