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Auflagen für Pferdehalter

Nach mehreren Anzeigen von Bürgern bekommen die Tiere nun täglich Futter. Deren „Robusthaltung“ sei artgerecht.

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© Claudia Hübschmann

Von Marcus Herrmann

Nossen/Altzella. Wegen des Todes einer siebenjährigen Stute auf einer kleinen Koppel innerhalb eines Waldstücks zwischen Eisenbahnbrücke und Mulde im Bereich Zellaer Straße geriet die Tierhaltung der Nossener Pferdebesitzerin Constance Schubert nicht zum ersten Mal in die Kritik (SZ berichtete). Augenzeugen hatten bereits vor dem Vorfall am 14./15. Dezember 2016 von schlechten Bedingungen auf der Mini-Koppel erzählt.

Unter anderem wurde moniert, dass die Pferde bei Wind und Wetter ohne Unterstand im Freien stehen müssen, weder regelmäßig Gras, Heu noch sonstige Nahrung bekommen. Außerdem erscheinen vor allem die Größeren der sechs Pferde auf den ersten Blick schlecht genährt. Gegenüber der SZ hatte die Reittherapeutin Corinna Nordhausen auf Nachfrage aber eingeschränkt, dass die abgemagerten Tiere nicht unbedingt unterernährt sein müssen, sondern eventuell auch von Parasiten befallen sein könnten.

Bei der vor drei Wochen verendeten Stute, deren Kadaver von einer Folie bedeckt zwei Tage bei den anderen Pferden gelegen hatte, konnte kein Hinweis auf eine Kolik oder Vergiftung gefunden werden. Das teilt das Veterinäramt des Landkreises mit.

Der Tierkadaver sei ordnungsgemäß durch den Tierhalter beim Sächsischen Zweckverband für Tierkörperbeseitigung angemeldet worden. Ein Abholeschein vom 16. Dezember habe bei der drei Tage später erfolgten amtlichen Kontrolle vorgelegen. Bereits seit Monaten, sagt Pressesprecher René Weinhold aus dem Meißner Landratsamt, stehe die Tierhaltung von Frau Schubert unter Kontrolle – auch aufgrund einer „intensiven Anzeigetätigkeit besorgter Bürger wie auch selbst ernannter Tierschützer“.

„Im Mittelpunkt der Anzeigen steht dabei stets die aus der alternativen Lebensweise der Tierhalterin resultierende und damit ebenso betriebene alternative Tierhaltung im Sinne einer Robusthaltung, die aus laienhafter Betrachtung und insbesondere aus der Sicht von Tierschützern als Vernachlässigung und nicht artgerecht angesehen wird“, sagt Weinhold.

Den Hinweisen aus der Bevölkerung seien Mitarbeiter des Veterinäramtes mehrmals nachgekommen. So habe am 14. Dezember 2016 eine unangemeldete Tierschutzkontrolle in Abwesenheit der Tierbesitzerin stattgefunden. Fünf Tage später sei eine weitere Kontrolle nach Terminabsprache im Beisein von Frau Schubert durchgeführt worden.

Dabei sind die Experten zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: „Die Koppel wird als grundsätzlich geeignet für eine Pferderobusthaltung eingeschätzt“, sagt Weinhold.

Das gelte sowohl für den Witterungsschutz, der durch natürliche Nadelhölzer sowie Unterstellmöglichkeiten unter der Eisenbahnbrücke gegeben sei, als auch für die Tränkwasserversorgung, die über ein Pumpaggregat aus der Mulde sichergestellt wird. Allerdings hat das Amt der Tierhalterin die Auflage erteilt, die Pferde permanent mit Futter zu versorgen. Daran haperte es bisher am meisten, berichteten Augenzeugen. Nach SZ-Recherchen werden die Tiere nun besser versorgt, bekommen regelmäßig Heuballen vorgelegt.

Inwiefern die Tierhalter nun auch die zweite Auflage des Kreis-Veterinäramtes erfüllen werden, wird sich nun zeigen. Diese besagt, dass eine dauerhafte Vorsorge zu erfolgen hat, um verletzungsgefährdende Glas- bzw. Eisenteile von der Koppel fernzuhalten. In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass derartige Gegenstände längere Zeit auf dem Areal gelegen hatten.