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Auf 55 Dresdner kommt eine Waffe

Die Zahl der Waffenscheine und Besitzkarten in der sächsischen Landeshauptstadt steigt. Dagegen werden trotz Amnestie kaum illegale Waffen abgegeben.

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© dpa

Von Alexander Buchmann

Dresden. Eine Luftdruck- und eine Schreckschusspistole, 106 Schuss Übungspatronen sowie sieben Schuss Munition für eine Schreckschusspistole. Das ist alles, was von Juli 2017 bis Ende Januar bei der Dresdner Polizei abgegeben wurde. Dabei handelt es sich bei den Pistolen gar nicht um illegale Waffen, für deren Abgabe seit Juli eine einjährige Amnestie gilt. Von denen haben die Beamten dafür einige bei ihren Einsätzen aus dem Verkehr gezogen. Seit Juli wurden 19 scharfe Waffen sowie eine Vielzahl anderer verbotener Waffen, wie Schreckschusspistolen ohne Genehmigung, Messer, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne und Elektroschocker sichergestellt, teilt Polizeisprecher Marko Laske auf SZ-Nachfrage mit. Hinzu kommen die Waffen, die von anderen Behörden wie beispielsweise der Bundespolizei oder dem Zoll gefunden wurden. Wie der Zoll mitteilt, liegen für 2017 aber noch keine Zahlen vor.

Auch beim Ordnungsamt als Waffenbehörde können Dresdner ihre Waffen abgeben. Genutzt wird diese Möglichkeit nicht. Stattdessen wenden sich mehr Dresdner an die Verwaltung, um legal Waffen besitzen, beziehungsweise tragen zu dürfen. Und das betrifft nicht nur den sogenannten Kleinen Waffenschein, wie er für das Mitführen von Schreckschusspistolen gebraucht wird, sondern auch die Waffenbesitzkarten. Diese benötigen Sportschützen, Jäger und Sammler, um scharfe Waffen besitzen zu dürfen.

So hat sich die Anzahl ausgestellter Waffenbesitzkarten von 2015 bis zum 31. Dezember vorigen Jahres um 650 auf 3 605 erhöht. Der Anstieg bei den Kleinen Waffenscheinen fiel im gleichen Zeitraum deutlich stärker aus. Deren Anzahl hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt – auf 1 967. Kaum Veränderungen gibt es dagegen bei den Waffenscheinen für Bewachungsunternehmen, die deren Mitarbeiter dazu berechtigen, Schusswaffen nicht nur zu besitzen, sondern auch zu führen. Davon gab es zum Jahresende 159 und damit nur 15 mehr als noch vor drei Jahren. Insgesamt waren zu diesem Stichtag nach Angaben der Stadtverwaltung in Dresden insgesamt 10 147 Waffen und Waffenteile registriert. Bei gleichzeitig 557 098 Einwohnern kommt somit rechnerisch auf 55 Personen eine Waffe. Deutschlandweit befanden sich laut Nationalem Waffenregister gleichzeitig insgesamt 5 370 450 Waffen und Waffenteile in Privatbesitz. Bei einer vom Statistischen Bundesamt geschätzten Einwohnerzahl von 82,8 Millionen Menschen, enstpricht das zwei Waffen pro 31 Einwohner. Schreckschusspistolen und -revolver, deren Besitzer keinen Kleinen Waffenschein beantragt haben, und illegale Waffen sind dabei nicht einberechnet.

Dass trotz Amnestie in Dresden bisher kaum Waffen abgegeben werden, ist aber wenig überraschend. Denn das war bei der neunmonatigen Amnestie im Jahr 2009 nicht anders. Damals sind in Sachsen nur 140 Schusswaffen abgegeben worden – deutschlandweit waren es rund 200 000. Ein Grund dafür ist wohl, dass es in Sachsen weniger Sportschützen und Jäger als in den westdeutschen Bundesländern gibt. So gab es nach Angaben des Deutschen Schützenbundes zum Jahresende in Sachsen gut 16 000 Schützen. Weniger sind es nur im Saarland, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Dagegen hat allein der bayerische Landesverband 470 000 Mitglieder. Im sogenannten „Sportschützenkreis 5, Dresden und Umgebung“, in dem sich Schützenvereine aus Dresden zusammengeschlossen haben, sind über 2 650 Sportschützen aktiv. Tendenz steigend. Durch die erfolgreiche Jugendarbeit und Erfolge bei Wettbewerben gebe es mehr Nachwuchs, erklärt der Vorsitzende des Vereins, Roland Bäßler. Nicht jeder Schütze hat aber auch eine eigene Waffe. Manche trainieren auch mit den Vereinswaffen. Denn nicht nur die Pistolen und Gewehre selbst sind teuer, sondern auch die Waffenschränke und die Gebühren der Behörden.

Wer eine Waffe erbt, sich diese Kosten aber nicht leisten will, oder eine illegale besitzt, kann diese bis zum 6. Juli straffrei abgeben. Dazu ist es erlaubt, die Waffe zur Polizei oder dem Ordnungsamt zu bringen, wie Marko Laske erklärt. „Der Transport der Waffen oder Munition zur Übergabe an die zuständige Behörde ist straffrei, sofern dieser auf direktem Wege erfolgt“, sagt der Polizeisprecher.