Dresden
Mittwoch, 17. März 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Arge-Betrug: Dirne hat Liebesdienste nicht angemeldet
Möglicherweise wäre die Angeklagte besser gefahren, wenn sie mit einem Strafverteidiger in ihren Prozess am Amtsgericht Dresden erschienen wäre. Doch den kann sich die Hartz-IV-Empfängerin nicht leisten. Der delikate Vorwurf: Die 59-Jährige soll Einnahmen als Prostituierte erzielt, aber nicht der Arge gemeldet haben. Auch wenn die Freier kaum 90 Euro im Monat bei der Dirne ließen, sie hätte ihre – geringfügige – Liebesbeschäftigung nicht verschweigen dürfen. Weil sie das von März 2007 bis Mai 2009 jedoch getan habe, sei der Arge ein Schaden von 2327,88 Euro entstanden – wie auch immer man auf diesen Betrag gekommen ist.
Laut Anklage hat die Frau gewerbsmäßigen Betrug in vier Fällen begangen, denn sie habe regelmäßige Einkünfte erzielt. Mindeststrafe: sechs Monate. Die Angeklagte legte ein Geständnis ab. Sie habe nur ihre Schulden zahlen wollen, sagte die 59-Jährige, die bislang nie straffällig war. Offenbar hatte sie nicht einmal geahnt, dass sie das wenige Freiersgeld angeben muss.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das war Richter Hans Hlavka deutlich zu viel. Er verurteilte die Frau wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. (lex)
Laut Anklage hat die Frau gewerbsmäßigen Betrug in vier Fällen begangen, denn sie habe regelmäßige Einkünfte erzielt. Mindeststrafe: sechs Monate. Die Angeklagte legte ein Geständnis ab. Sie habe nur ihre Schulden zahlen wollen, sagte die 59-Jährige, die bislang nie straffällig war. Offenbar hatte sie nicht einmal geahnt, dass sie das wenige Freiersgeld angeben muss.
Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Das war Richter Hans Hlavka deutlich zu viel. Er verurteilte die Frau wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. (lex)






