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Politik
Dienstag, 9. März 2010

Mindestlohn für Gebäudereiniger tritt in Kraft


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Der Mindestlohn für Gebäudereiniger tritt ab Mittwoch in Kraft. Foto: dpa

Berlin - Die rund 830.000 Gebäudereiniger haben ab dem morgigen Mittwoch Anspruch auf einen flächendeckenden Mindestlohn. Das teilte das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mit. Demnach müssen die Arbeitnehmer in den alten Bundesländern mindestens 8,40 Euro, in den neuen Ländern 6,83 Euro erhalten.

Vor einem Monat hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften im sogenannten Tarifausschuss einstimmig dafür gestimmt. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) brachte die Verordnung auf den Weg.

Die neue Bundesregierung hatte sich darauf verständigt, vor der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen durch Rechtsverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz die Meinung des Tarifausschusses einzuholen. (apn)

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