Dresden
Samstag, 6. Februar 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Nazis dürfen durch die Stadt marschieren
Von Alexander Schneider
Die Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung am 13. Februar verstößt gegen die Versammlungsfreiheit, entschied das Dresdner Verwaltungsgericht.
Dresden gleicht am Jahrestag der alliierten Luftangriffe am 13./14. Februar einer Festung. Archivfoto: brennpunktfoto
In sz-online
Kommentar
Der 13.Februar braucht Mut
Der 13.Februar braucht Mut
Warum man mit Menschenketten die Ungeister nicht los wird
SZ-Redakteur und Historiker Oliver Reinhard über das „richtige“ Gedenken zum 13. Februar.
SZ-Redakteur und Historiker Oliver Reinhard über das „richtige“ Gedenken zum 13. Februar.
Polizei will hart gegen Gewalttäter vorgehen
Der 13. Februar wird in diesem Jahr in Dresden zur harten Bewährungsprobe für Sicherheitskräfte – auch für friedliche Demonstranten.
Der 13. Februar wird in diesem Jahr in Dresden zur harten Bewährungsprobe für Sicherheitskräfte – auch für friedliche Demonstranten.
Grafik:
Menschenkette am 13. Februar
Menschenkette am 13. Februar
Wie Dresden am 13. Februar gedenkt
Bis zu 10.000 Dresdner wollen friedlich gedenken und gegen Neonazis demonstrieren. 6.500 Braune werden erwartet. Drohen Ausschreitungen?
Bis zu 10.000 Dresdner wollen friedlich gedenken und gegen Neonazis demonstrieren. 6.500 Braune werden erwartet. Drohen Ausschreitungen?
Rechte und linke Gewalt verhindern
Denni Klein zum Gedenken der Opfer der Zerstörung Dresdens.
Denni Klein zum Gedenken der Opfer der Zerstörung Dresdens.
Ehrung für Gorbatschow aus Sicherheitsgründen verschoben
Der Verein Friends of Dresden Deutschland hat die für den 13. Februar geplante Verleihung ihres ersten „Dresden- Preises“ um einen Tag verschoben.
Der Verein Friends of Dresden Deutschland hat die für den 13. Februar geplante Verleihung ihres ersten „Dresden- Preises“ um einen Tag verschoben.
Nach Blockade-Aufruf: Polizei-Razzia beim Bündnis „Dresden nazifrei“
Mit Empörung reagieren Politiker und Betroffene auf die Durchsuchung im Büro der Linken-Geschäftsstelle.
Mit Empörung reagieren Politiker und Betroffene auf die Durchsuchung im Büro der Linken-Geschäftsstelle.
Gut gemeint
Alexander Schneider kommentiert die Razzia bei dem Bündnis „Dresden nazifrei“.
Alexander Schneider kommentiert die Razzia bei dem Bündnis „Dresden nazifrei“.
Dresden plant Menschenkette am 13. Februar
Eine Menschenkette soll am 13. Februar zum 65. Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden das Bild marschierender Neonazis verdrängen.
Eine Menschenkette soll am 13. Februar zum 65. Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden das Bild marschierender Neonazis verdrängen.
Verbotenen Blockadeaufruf geklebt
Linke-Politiker und das Bündnis „Dresden nazifrei“ rufen weiter dazu auf, am 13. Februar Rechtsextreme friedlich zu blockieren.
Linke-Politiker und das Bündnis „Dresden nazifrei“ rufen weiter dazu auf, am 13. Februar Rechtsextreme friedlich zu blockieren.
Fotogalerien
Rückblick auf 2009
Randale überschatten Gedenken
Randale überschatten Gedenken
Das Rathaus hat am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Dresden eine Schlappe erlitten. Die Richter der sechsten Kammer entschieden, dass die Rechtsextremen am 13.Februar in Dresden marschieren dürfen. Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) kündigte an, gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen Rechtsmittel einzulegen: „Wir werden unsere Beschwerde ausführlich begründen.“
Die Beschränkung einer angemeldeten Demonstration auf eine „nur“ stationäre Kundgebung sei ein unzulässiger Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit, argumentieren die Richter. Der Staat sei gehalten, Versammlungen vor Ausschreitungen und Störungen Dritter zu schützen. Die Maßnahmen hätten sich zuerst gegen Störer zu richten. Gegen die Versammlung selbst – den sogenannten Trauerzug der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO), die nun gegen den Bescheid der Stadt vorgegangen war – dürfe nur unter Voraussetzung des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden.
Notstand nicht dargestellt
Diesen habe das Rathaus jedoch nicht hinreichend dargestellt, so das Gericht. Nach dem, was vorgelegt wurde, könne nicht angenommen werden, dass die Polizei personell oder organisatorisch nicht in der Lage sein werde, die Gefahrenlage zu beherrschen und insbesondere die JLO-Versammlung vor Störungen durch Gegendemonstranten zu sichern. Es bleibe daher bei der angemeldeten Strecke für den Aufzug. Nach SZ-Informationen ist Startpunkt am Hauptbahnhof.
Das Rathaus hatte den Trauerzug mit Sicherheitsbedenken untersagt und nur eine Versammlung am Schlesischen Platz zugelassen – wegen drohender Ausschreitungen angesichts der hohen Mobilisierung im rechts- und linksextremen Lager. Zur Begründung übernahm die Stadt vor Gericht im Wesentlichen die Darstellung der Polizei, dass allenfalls eine stationäre Kundgebung abgesichert werden könne.
„Das Urteil ist ein Desaster für die CDU-FDP-Koalition, die ihr neues Versammlungsgesetz mit der Verhinderung von Nazi-Demos am 13.Februar begründet hatte“, sagte Grünen-Landtagsabgeordneter Johannes Lichdi. Rico Gebhard, Chef der Linken in Sachsen, sagte, er habe mit dieser Entscheidung gerechnet. Ihn freue, dass es dem breiten Bündnis „Dresden nazifrei“ gelungen sei, umfassend gegen die Nazi-Demo zu mobilisieren.
Die Beschränkung einer angemeldeten Demonstration auf eine „nur“ stationäre Kundgebung sei ein unzulässiger Eingriff in die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit, argumentieren die Richter. Der Staat sei gehalten, Versammlungen vor Ausschreitungen und Störungen Dritter zu schützen. Die Maßnahmen hätten sich zuerst gegen Störer zu richten. Gegen die Versammlung selbst – den sogenannten Trauerzug der rechtsextremen Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO), die nun gegen den Bescheid der Stadt vorgegangen war – dürfe nur unter Voraussetzung des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden.
Notstand nicht dargestellt
Diesen habe das Rathaus jedoch nicht hinreichend dargestellt, so das Gericht. Nach dem, was vorgelegt wurde, könne nicht angenommen werden, dass die Polizei personell oder organisatorisch nicht in der Lage sein werde, die Gefahrenlage zu beherrschen und insbesondere die JLO-Versammlung vor Störungen durch Gegendemonstranten zu sichern. Es bleibe daher bei der angemeldeten Strecke für den Aufzug. Nach SZ-Informationen ist Startpunkt am Hauptbahnhof.
Das Rathaus hatte den Trauerzug mit Sicherheitsbedenken untersagt und nur eine Versammlung am Schlesischen Platz zugelassen – wegen drohender Ausschreitungen angesichts der hohen Mobilisierung im rechts- und linksextremen Lager. Zur Begründung übernahm die Stadt vor Gericht im Wesentlichen die Darstellung der Polizei, dass allenfalls eine stationäre Kundgebung abgesichert werden könne.
„Das Urteil ist ein Desaster für die CDU-FDP-Koalition, die ihr neues Versammlungsgesetz mit der Verhinderung von Nazi-Demos am 13.Februar begründet hatte“, sagte Grünen-Landtagsabgeordneter Johannes Lichdi. Rico Gebhard, Chef der Linken in Sachsen, sagte, er habe mit dieser Entscheidung gerechnet. Ihn freue, dass es dem breiten Bündnis „Dresden nazifrei“ gelungen sei, umfassend gegen die Nazi-Demo zu mobilisieren.







