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Dresden
Freitag, 5. Februar 2010

Gericht erlaubt Neonazi-Demo durch Dresden


Neonazis dürfen am 13. Februar wie geplant durch Dresden marschieren. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Doch die Stadt will weiter gegen den Aufmarsch vorgehen.

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Dresden gleicht am Jahrestag der alliierten Luftangriffe am 13./14. Februar einer Festung. Archivfoto: brennpunktfoto

Dresden - Damit gaben die Richter einem Antrag der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes statt. Die Stadtverwaltung hatte den Rechtsextremen am Jahrestag der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg lediglich eine „stationäre Kundgebung“ zugebilligt und dies mit möglichen Ausschreitungen begründet. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter verstößt die Beschränkung jedoch gegen die Versammlungsfreiheit.

Stadt legt Widerspruch ein

Gegen den Beschluss legte die Stadt Dresden umgehend Widerspruch ein. „Wir sind auch weiterhin der Überzeugung, dass Aufzüge von Extremisten an diesem Wochenende nicht zu verantworten sind“, teilte Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) am Freitag nach Bekanntgabe des Urteils mit. Beim Oberverwaltungsgericht Bautzen soll deshalb jetzt Beschwerde eingelegt werden.

Am 13. Februar werden in Dresden mehr als 6000 Neonazis und mehrere tausend Gegendemonstranten erwartet. Damit deutet sich das gleiche Szenario wie in den Vorjahren an. Dresden gleicht am Jahrestag der alliierten Luftangriffe am 13./14. Februar einer Festung. Zuletzt marschierten Neonazis aus mehreren Ländern Europas auf. Die Rechtsextremen nutzen das Datum für ihre Zwecke. Sie geißeln die Bombardements als „Kriegsverbrechen“ und stellen keinerlei Bezüge zur deutschen Kriegsschuld her. Dagegen richtet sich massenhafter Protest von Bürgern, Gewerkschaften und Parteien. Aber auch gewaltbereite Linksextreme werden von dem Ereignis angelockt.

Gericht: Grundrecht der Versammlungsfreiheit

Das Dresdner Verwaltungsgericht nahm nach eigenem Bekunden Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach sei der Staat durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gehalten, „angemeldete Versammlungen möglichst vor Ausschreitungen und Störungen Dritter zu schützen und Maßnahmen in erster Linie gegen Störer zu richten“, hieß es. Gegen eine Versammlung selbst dürfe nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden. Eine solche Situation habe die Landeshauptstadt allerdings nicht hinreichend dargelegt.

Die Opposition im Landtag nutzte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, um erneut das im Januar verabschiedete Versammlungsgesetz zu kritisieren. Die Grünen sprachen von einem „Desaster für die CDU-FDP-Koalition“. Das neue Gesetz sei gescheitert. „Die Zurücknahme des Verbotes kommt nicht überraschend“, teilte die sächsische Linke mit. Die „übereilte Verabschiedung“ des Gesetzes habe zu groben handwerklichen Fehlern geführt. Die Koalition will mit dem Gesetz Aufmärsche von Neonazis und Gegendemonstrationen erschweren. (dpa)


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