Dresden
Freitag, 5. Februar 2010
Gericht erlaubt Neonazi-Demo durch Dresden
Neonazis dürfen am 13. Februar wie geplant durch Dresden marschieren. Das hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden. Doch die Stadt will weiter gegen den Aufmarsch vorgehen.
Dresden gleicht am Jahrestag der alliierten Luftangriffe am 13./14. Februar einer Festung. Archivfoto: brennpunktfoto
In sz-online
Warum man mit Menschenketten die Ungeister nicht los wird
SZ-Redakteur und Historiker Oliver Reinhard über das „richtige“ Gedenken zum 13. Februar.
SZ-Redakteur und Historiker Oliver Reinhard über das „richtige“ Gedenken zum 13. Februar.
Polizei will hart gegen Gewalttäter vorgehen
Der 13. Februar wird in diesem Jahr in Dresden zur harten Bewährungsprobe für Sicherheitskräfte – auch für friedliche Demonstranten.
Der 13. Februar wird in diesem Jahr in Dresden zur harten Bewährungsprobe für Sicherheitskräfte – auch für friedliche Demonstranten.
Grafik:
Menschenkette am 13. Februar
Menschenkette am 13. Februar
Wie Dresden am 13. Februar gedenkt
Bis zu 10.000 Dresdner wollen friedlich gedenken und gegen Neonazis demonstrieren. 6.500 Braune werden erwartet. Drohen Ausschreitungen?
Bis zu 10.000 Dresdner wollen friedlich gedenken und gegen Neonazis demonstrieren. 6.500 Braune werden erwartet. Drohen Ausschreitungen?
Rechte und linke Gewalt verhindern
Denni Klein zum Gedenken der Opfer der Zerstörung Dresdens.
Denni Klein zum Gedenken der Opfer der Zerstörung Dresdens.
Ehrung für Gorbatschow aus Sicherheitsgründen verschoben
Der Verein Friends of Dresden Deutschland hat die für den 13. Februar geplante Verleihung ihres ersten „Dresden- Preises“ um einen Tag verschoben.
Der Verein Friends of Dresden Deutschland hat die für den 13. Februar geplante Verleihung ihres ersten „Dresden- Preises“ um einen Tag verschoben.
Nach Blockade-Aufruf: Polizei-Razzia beim Bündnis „Dresden nazifrei“
Mit Empörung reagieren Politiker und Betroffene auf die Durchsuchung im Büro der Linken-Geschäftsstelle.
Mit Empörung reagieren Politiker und Betroffene auf die Durchsuchung im Büro der Linken-Geschäftsstelle.
Gut gemeint
Alexander Schneider kommentiert die Razzia bei dem Bündnis „Dresden nazifrei“.
Alexander Schneider kommentiert die Razzia bei dem Bündnis „Dresden nazifrei“.
Dresden plant Menschenkette am 13. Februar
Eine Menschenkette soll am 13. Februar zum 65. Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden das Bild marschierender Neonazis verdrängen.
Eine Menschenkette soll am 13. Februar zum 65. Jahrestag der Luftangriffe auf Dresden das Bild marschierender Neonazis verdrängen.
Verbotenen Blockadeaufruf geklebt
Linke-Politiker und das Bündnis „Dresden nazifrei“ rufen weiter dazu auf, am 13. Februar Rechtsextreme friedlich zu blockieren.
Linke-Politiker und das Bündnis „Dresden nazifrei“ rufen weiter dazu auf, am 13. Februar Rechtsextreme friedlich zu blockieren.
Fotogalerien
Rückblick auf 2009
Randale überschatten Gedenken
Randale überschatten Gedenken
Dresden - Damit gaben die Richter einem Antrag der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes statt. Die Stadtverwaltung hatte den Rechtsextremen am Jahrestag der Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg lediglich eine „stationäre Kundgebung“ zugebilligt und dies mit möglichen Ausschreitungen begründet. Nach Ansicht der Verwaltungsrichter verstößt die Beschränkung jedoch gegen die Versammlungsfreiheit.
Stadt legt Widerspruch ein
Gegen den Beschluss legte die Stadt Dresden umgehend Widerspruch ein. „Wir sind auch weiterhin der Überzeugung, dass Aufzüge von Extremisten an diesem Wochenende nicht zu verantworten sind“, teilte Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) am Freitag nach Bekanntgabe des Urteils mit. Beim Oberverwaltungsgericht Bautzen soll deshalb jetzt Beschwerde eingelegt werden.
Am 13. Februar werden in Dresden mehr als 6000 Neonazis und mehrere tausend Gegendemonstranten erwartet. Damit deutet sich das gleiche Szenario wie in den Vorjahren an. Dresden gleicht am Jahrestag der alliierten Luftangriffe am 13./14. Februar einer Festung. Zuletzt marschierten Neonazis aus mehreren Ländern Europas auf. Die Rechtsextremen nutzen das Datum für ihre Zwecke. Sie geißeln die Bombardements als „Kriegsverbrechen“ und stellen keinerlei Bezüge zur deutschen Kriegsschuld her. Dagegen richtet sich massenhafter Protest von Bürgern, Gewerkschaften und Parteien. Aber auch gewaltbereite Linksextreme werden von dem Ereignis angelockt.
Gericht: Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Das Dresdner Verwaltungsgericht nahm nach eigenem Bekunden Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach sei der Staat durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gehalten, „angemeldete Versammlungen möglichst vor Ausschreitungen und Störungen Dritter zu schützen und Maßnahmen in erster Linie gegen Störer zu richten“, hieß es. Gegen eine Versammlung selbst dürfe nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden. Eine solche Situation habe die Landeshauptstadt allerdings nicht hinreichend dargelegt.
Die Opposition im Landtag nutzte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, um erneut das im Januar verabschiedete Versammlungsgesetz zu kritisieren. Die Grünen sprachen von einem „Desaster für die CDU-FDP-Koalition“. Das neue Gesetz sei gescheitert. „Die Zurücknahme des Verbotes kommt nicht überraschend“, teilte die sächsische Linke mit. Die „übereilte Verabschiedung“ des Gesetzes habe zu groben handwerklichen Fehlern geführt. Die Koalition will mit dem Gesetz Aufmärsche von Neonazis und Gegendemonstrationen erschweren. (dpa)
Stadt legt Widerspruch ein
Gegen den Beschluss legte die Stadt Dresden umgehend Widerspruch ein. „Wir sind auch weiterhin der Überzeugung, dass Aufzüge von Extremisten an diesem Wochenende nicht zu verantworten sind“, teilte Oberbürgermeisterin Helma Orosz (CDU) am Freitag nach Bekanntgabe des Urteils mit. Beim Oberverwaltungsgericht Bautzen soll deshalb jetzt Beschwerde eingelegt werden.
Am 13. Februar werden in Dresden mehr als 6000 Neonazis und mehrere tausend Gegendemonstranten erwartet. Damit deutet sich das gleiche Szenario wie in den Vorjahren an. Dresden gleicht am Jahrestag der alliierten Luftangriffe am 13./14. Februar einer Festung. Zuletzt marschierten Neonazis aus mehreren Ländern Europas auf. Die Rechtsextremen nutzen das Datum für ihre Zwecke. Sie geißeln die Bombardements als „Kriegsverbrechen“ und stellen keinerlei Bezüge zur deutschen Kriegsschuld her. Dagegen richtet sich massenhafter Protest von Bürgern, Gewerkschaften und Parteien. Aber auch gewaltbereite Linksextreme werden von dem Ereignis angelockt.
Gericht: Grundrecht der Versammlungsfreiheit
Das Dresdner Verwaltungsgericht nahm nach eigenem Bekunden Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach sei der Staat durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gehalten, „angemeldete Versammlungen möglichst vor Ausschreitungen und Störungen Dritter zu schützen und Maßnahmen in erster Linie gegen Störer zu richten“, hieß es. Gegen eine Versammlung selbst dürfe nur unter den besonderen Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eingeschritten werden. Eine solche Situation habe die Landeshauptstadt allerdings nicht hinreichend dargelegt.
Die Opposition im Landtag nutzte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, um erneut das im Januar verabschiedete Versammlungsgesetz zu kritisieren. Die Grünen sprachen von einem „Desaster für die CDU-FDP-Koalition“. Das neue Gesetz sei gescheitert. „Die Zurücknahme des Verbotes kommt nicht überraschend“, teilte die sächsische Linke mit. Die „übereilte Verabschiedung“ des Gesetzes habe zu groben handwerklichen Fehlern geführt. Die Koalition will mit dem Gesetz Aufmärsche von Neonazis und Gegendemonstrationen erschweren. (dpa)







