Tagesthema
Montag, 1. Februar 2010
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Im Zweifel gegen Steuer-Kriminelle
Peter Heimann kommentiert den Streit um die Daten-CD von Steuersündern
Gewiss, ein völlig sauberes Geschäft wäre es nicht. Es hätte einen unangenehmen Geruch. Manche meinen gar, es stinkt. Soll der Staat einem Datendieb ein Millionenhonorar zahlen, um mit dem Diebesgut Steuer-Kriminellen auf die Schliche zu kommen? Wieder einmal werden eigentlich geheime Kontendaten mutmaßlich steuerflüchtiger Mitbürger aus dunklen Kanälen der deutschen Verwaltung angeboten. Sie scheinen werthaltig zu sein, wie das Probe-Rastern ergeben hat. Darf der Staat nun wie ein Hehler zugreifen?
Trotz der gewichtigen Gegenargumente: Ja. Andersherum ist eine Antwort nämlich keineswegs einfacher: Darf der Staat Kriminelle laufen lassen, wenn er sie ermitteln und überführen kann? Es gibt etliche Bereiche der Kriminalität, in denen ohne Kronzeugenregelung nichts geht. Auskunftsfreudige Gesetzesbrecher bekommen dann Strafrabatt oder mehr. Der Fall Zumwinkel belegt, dass der Weg der Strafverfolgung juristisch gangbar ist.
Zudem geht es ja offenkundig nicht um kleine Fische, die mal einen Kilometer zu viel Arbeitsweg bei der Pendlerpauschale in die Steuererklärung eingetragen haben. Es geht um Millionen, nicht um Peanuts. Auch gesetzestreue Steuerzahler haben einen Anspruch, dass der Fiskus Steuersünder zur Kasse bittet. In einem Land, in dem die Verwaltung Kontrolleure bei Transferempfängern prüfen lässt, ob zwei Zahnbürsten im Badschrank stehen, und in dem man wegen einer Bulette vom Gästebüfett den Job verlieren kann, würden viele einen Verzicht auf Strafverfolgung nicht verstehen. Und: Vielleicht treibt die Sorge um Entdeckung ja auch den einen oder anderen Steuerhinterzieher auf den Pfad der Tugend zurück. Straffrei.
Trotz der gewichtigen Gegenargumente: Ja. Andersherum ist eine Antwort nämlich keineswegs einfacher: Darf der Staat Kriminelle laufen lassen, wenn er sie ermitteln und überführen kann? Es gibt etliche Bereiche der Kriminalität, in denen ohne Kronzeugenregelung nichts geht. Auskunftsfreudige Gesetzesbrecher bekommen dann Strafrabatt oder mehr. Der Fall Zumwinkel belegt, dass der Weg der Strafverfolgung juristisch gangbar ist.
Zudem geht es ja offenkundig nicht um kleine Fische, die mal einen Kilometer zu viel Arbeitsweg bei der Pendlerpauschale in die Steuererklärung eingetragen haben. Es geht um Millionen, nicht um Peanuts. Auch gesetzestreue Steuerzahler haben einen Anspruch, dass der Fiskus Steuersünder zur Kasse bittet. In einem Land, in dem die Verwaltung Kontrolleure bei Transferempfängern prüfen lässt, ob zwei Zahnbürsten im Badschrank stehen, und in dem man wegen einer Bulette vom Gästebüfett den Job verlieren kann, würden viele einen Verzicht auf Strafverfolgung nicht verstehen. Und: Vielleicht treibt die Sorge um Entdeckung ja auch den einen oder anderen Steuerhinterzieher auf den Pfad der Tugend zurück. Straffrei.






