Sachsen
Freitag, 4. Dezember 2009
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Impfgegner prangern am Bautzener Gericht angebliche Zwangsimpfung an
Von Christoph Scharf
Ein Beleidigungsprozess hat für einen großen Auflauf gesorgt. Aus ganz Deutschland kamen Impfgegner in die Lausitz.
Rund 70 Besucher aus der ganzen Bundesrepublik wollten den Prozess in Bautzen verfolgen. Nur 40 fanden Platz im Gerichtssaal. Foto: SZ/Uwe Soeder
In sz-online
Bautzen - Weil er dem Bautzener Landrat „kriminelle Energie oder Idiotie“ unterstellt hatte, stand am Mittwoch der Impfgegner Dr. Stefan Lanka in Bautzen vor Gericht. Aus ganz Deutschland waren Anhänger angereist, die Viren und Bakterien für ungefährlich halten und Impfungen für gefährliche Erfindung der Pharmaindustrie.
Hintergrund des Streits war eine angebliche Zwangsimpfung: Ende 2008 hatte das Bautzener Familiengericht den Eltern eines zweijährigen Kindes das Gesundheits-Fürsorgerecht entzogen. „Krankenhausärzte machten eine Anzeige, weil der Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls bestand“, sagt Gernot Schweitzer vom Landratsamt. Das Kleinkind leide an einer angeborenen Stoffwechselerkrankung, der Zustand sei lebensbedrohlich gewesen. „In dem Zusammenhang waren Impfungen dringend geboten.“ Nähere Angaben zur Familie, der Krankheit oder den Impfungen wollte das Landratsamt im Hinblick auf den Datenschutz nicht machen.
Fest steht jedoch, dass die Eltern damit nicht einverstanden waren. Sie legten Beschwerde dagegen ein, scheiterten damit aber beim Oberlandesgericht. Also wurde das Kind geimpft und in ein Heim eingewiesen, die Eltern zogen freiwillig mit ein. Dort wird die Familie von Sozialarbeitern betreut. Regelmäßig wird geprüft, wann das Sorgerecht zurück an die Eltern gehen kann. Auf diesen Fall war ein Dortmunder Verein aufmerksam geworden, der darin eine Zwangsimpfung sah.
„Das ist ein Verstoß gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit“, sagte Vereinsvize Dr. Stefan Lanka. Der Biologe und Verleger hatte in einem Fax ans Landratsamt gegen das Vorgehen protestiert; in diesem Fax waren die angeklagten Begriffe gefallen. Deswegen war Lanka wegen Beleidigung angezeigt worden. Den Prozess nutzte der Impfgegner, um seine Thesen zu verbreiten. Vor rund 40 Sympathisanten – noch mal über 30mussten mangels Platzes außerhalb des Saals warten – hielt er lange Vorträge, es folgten ein knappes Dutzend Anträge, die als unbegründet oder unzulässig zurückgewiesen wurden. Um 22 Uhr musste der Prozess unterbrochen werden. Am Mittwoch wird er fortgesetzt. Dem Angeklagten droht eine Geldstrafe wegen Beleidigung.
Hintergrund des Streits war eine angebliche Zwangsimpfung: Ende 2008 hatte das Bautzener Familiengericht den Eltern eines zweijährigen Kindes das Gesundheits-Fürsorgerecht entzogen. „Krankenhausärzte machten eine Anzeige, weil der Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls bestand“, sagt Gernot Schweitzer vom Landratsamt. Das Kleinkind leide an einer angeborenen Stoffwechselerkrankung, der Zustand sei lebensbedrohlich gewesen. „In dem Zusammenhang waren Impfungen dringend geboten.“ Nähere Angaben zur Familie, der Krankheit oder den Impfungen wollte das Landratsamt im Hinblick auf den Datenschutz nicht machen.
Fest steht jedoch, dass die Eltern damit nicht einverstanden waren. Sie legten Beschwerde dagegen ein, scheiterten damit aber beim Oberlandesgericht. Also wurde das Kind geimpft und in ein Heim eingewiesen, die Eltern zogen freiwillig mit ein. Dort wird die Familie von Sozialarbeitern betreut. Regelmäßig wird geprüft, wann das Sorgerecht zurück an die Eltern gehen kann. Auf diesen Fall war ein Dortmunder Verein aufmerksam geworden, der darin eine Zwangsimpfung sah.
„Das ist ein Verstoß gegen das im Grundgesetz garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit“, sagte Vereinsvize Dr. Stefan Lanka. Der Biologe und Verleger hatte in einem Fax ans Landratsamt gegen das Vorgehen protestiert; in diesem Fax waren die angeklagten Begriffe gefallen. Deswegen war Lanka wegen Beleidigung angezeigt worden. Den Prozess nutzte der Impfgegner, um seine Thesen zu verbreiten. Vor rund 40 Sympathisanten – noch mal über 30mussten mangels Platzes außerhalb des Saals warten – hielt er lange Vorträge, es folgten ein knappes Dutzend Anträge, die als unbegründet oder unzulässig zurückgewiesen wurden. Um 22 Uhr musste der Prozess unterbrochen werden. Am Mittwoch wird er fortgesetzt. Dem Angeklagten droht eine Geldstrafe wegen Beleidigung.







