Sachsen
Mittwoch, 11. November 2009
Höchstmögliche Strafe für Mörder der Ägypterin El-Sherbini
Lebenslange Haft für Verbrechen an Ägypterin - Tat hatte Proteste ausgelöst
Lars Rischke
Der Mörder der in einem Dresdner Gerichtssaal niedergestochenen Ägypterin ist zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Justizbeamte bringen am 10. November 2009 den vermummten Angeklagten Alex W. zum Prozess um den gewaltsamen Tod der Ägypterin Marwa El-Sherbini im Landgericht in Dresden. Foto: AP
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In sz-online
Mord im Gericht: Alex W. gesteht ohne Reue
Der Angeklagte hat am Mittwoch erstmals eine Erklärung zu seinem tödlichen Messerangriff auf eine Ägypterin abgegeben.
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El-Sherbini-Prozess: Täter wollte erschossen werden
Polizist schildert Szenen vom Mordtag
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Gefühlsausbruch im Landgericht
Wegen eines Interviews seiner Mutter erregte sich der Angeklagte dermaßen, dass der Verhandlungstag mit großer Verpätung startete
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„Ich dachte, er sticht mich ab“
Richter Tom Maciejewski schildert im Strafprozess gegen Alex W. den blutigen Messerangriff in seinem Gerichtssaal am 1. Juli.
Richter Tom Maciejewski schildert im Strafprozess gegen Alex W. den blutigen Messerangriff in seinem Gerichtssaal am 1. Juli.
Video
Marwa-Mord: Prozess im Hochsicherheitstrakt
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Maskerade hinter Panzerglas
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Alex W. dreht im Gerichtssaal durch
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Fotogalerien
Dresden - Der Angeklagte reagiert einfach nicht. Gerade ist er wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Gerade hat die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand von einer heimtückischen und besonders brutalen Tat gesprochen und sogar die besondere Schwere der Schuld bejaht, womit eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis bereits nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Doch den 28-Jährigen vorne auf der Anklagebank scheint das nicht zu interessieren.
Der drahtige, mittelgroße Mann sitzt reglos auf seinem Platz, das Gesicht wie schon den ganzen Prozess über versteckt hinter einer Kapuze und seinen Händen. Für das Schwurgericht steht nach umfangreicher Beweisaufnahme fest, dass es Mord war, dass er die schwangere Ägypterin Marwa El-Sherbini am 1. Juli mit mindestens 15 wuchtigen Messerstichen gezielt getötet hat, mitten in einem Beleidigungsprozess im Dresdner Landgericht - in demselben Gebäude, in dem nun mehr als zwei Wochen lang verhandelt wurde. Das Motiv sei eindeutig Hass auf Ausländer und insbesondere Muslime gewesen, sagt die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand.
Gegen 14.15 Uhr wird der Angeklagte am Mittwoch von mehreren Wachtmeistern in Fuß- und Handfesseln vorgeführt, vermummt wie ein Fußball-Hooligan. Dann wird es ganz still im Saal 0.84. Bis zuletzt haben die Hinterbliebenen vergeblich auf ein Wort der Reue, eine Entschuldigung gewartet. Doch der Angeklagte hat sie verhöhnt. Er ließ seine Verteidiger erklären, dass er das Ganze bedauere, weil er sich selbst sein Leben versaut habe. Noch nach der Tat beschimpfte er die Frau, die als sympathisch, klug, weltoffen und freundlich beschrieben wurde. „Ich will nichts sagen“, waren seine letzten Worte nach den Plädoyers.
Angeklagter schaut weg
Nicht einmal während der knapp zweistündigen Urteilsbegründung schaut er nun hinüber zur Bank der Nebenkläger. Zum Bruder der Ermordeten und ihrem Ehemann, der auch an diesem letzten Prozesstag gestützt auf Krücken ins Gericht gekommen ist. Der an allen Verhandlungstagen sehr gefasst, ernst und konzentriert das Geschehen verfolgte. Alex Wiens hatte den 32-Jährigen bei der Attacke lebensgefährlich verletzt worden. Der Ehemann hatte vergeblich versucht, seine Frau zu retten. Versehentlich schoss ihm ein herbeigeeilter Bundespolizist auch noch ins Bein.
Als der Witwer als Zeuge aussagte und die Folgen für den dreijährigen Sohn schilderte, hatten viele Zuhörer Tränen in den Augen. „Er vermisst seine Mutter, er leidet darunter.“ Das ägyptische Paar war vor ein paar Jahren nach Deutschland gekommen, um hier die akademische Ausbildung zu beenden. Eines Tages wollten sie zurück in die Heimat.
Das Verbrechen hatte über Deutschland hinaus für Entsetzen gesorgt und in der islamischen Welt für eine Protestwelle ausgelöst. Es soll Mordaufrufe gegen den Angeklagten gegeben haben. Aus Sorge vor Racheakten ordneten die Behörden für die Dauer des Prozesses besonders strenge Sicherheitsvorkehrungen an.
Gericht schließt Affekttat aus
In der Urteilsbegründung erinnert die Richterin noch einmal daran, wie alles begann. Wie sich der Angeklagte und Marwa El-Sherbini Mitte 2008 zufällig auf einem Dresdner Spielplatz begegneten, wie er sie dort als „Terroristin“ und „Islamistin“ beschimpfte, weil sie als gläubige Muslima ein Kopftuch trug. Wie es dann zum Prozess kam, weil sie Anzeige wegen der rassistischen Hasstiraden erstattete - und wie er sie dann ganz gezielt angriff. Aus Rache wegen der Anzeige und aus tiefem Ausländerhass. Eine Affekttat schließt das Gericht aus.
Kurz nach ihrer Zeugenaussage im Prozess hatte der Täter die 31-Jährige und ihren Mann angegriffen und stach mindestens 15 Mal auf sie ein. „Mein Kind, mein Kind“, waren ihre letzten Worte. Der dreijährige Sohn musste mit ansehen, wie seine Mutter starb, die im dritten Monat schwanger war, was das Gericht als besonders strafverschärfend für den Angeklagten wertet.
Der Mörder wurde als Einzelgänger beschrieben, als verbohrter Ausländerhasser, der sich selbst als perfekter Deutscher sah. „Ausländerhass zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben“, sagt die Richterin.
Während Verteidiger Michael Sturm am Ende unzufrieden wirkt und noch im Gerichtsgebäude ankündigt, „aller Voraussicht nach“ in Revision gehen zu wollen, zeigt sich der Staatsanwalt zufrieden mit dem Ausgang. Heiko Lesch, Anwalt des 32-jährigen Witwers, spricht in seinem Namen von einem Tag der Gerechtigkeit. Er sagt aber auch, dass seinem Mandanten dies nicht die geliebte Frau und dem kleinen Jungen nicht seine Mutter wiederbringen könne.(AP)
AP-Nachrichten/AP-Bilder - The Associated Press, alle Rechte vorbehalten. AP-Nachrichten und AP-Bilder dürfen ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Associated Press weder veröffentlicht, umgeschrieben oder weiter verbreitet werden, sei dies zu gewerblichen und anderen Zwecken.
Der drahtige, mittelgroße Mann sitzt reglos auf seinem Platz, das Gesicht wie schon den ganzen Prozess über versteckt hinter einer Kapuze und seinen Händen. Für das Schwurgericht steht nach umfangreicher Beweisaufnahme fest, dass es Mord war, dass er die schwangere Ägypterin Marwa El-Sherbini am 1. Juli mit mindestens 15 wuchtigen Messerstichen gezielt getötet hat, mitten in einem Beleidigungsprozess im Dresdner Landgericht - in demselben Gebäude, in dem nun mehr als zwei Wochen lang verhandelt wurde. Das Motiv sei eindeutig Hass auf Ausländer und insbesondere Muslime gewesen, sagt die Vorsitzende Richterin Birgit Wiegand.
Gegen 14.15 Uhr wird der Angeklagte am Mittwoch von mehreren Wachtmeistern in Fuß- und Handfesseln vorgeführt, vermummt wie ein Fußball-Hooligan. Dann wird es ganz still im Saal 0.84. Bis zuletzt haben die Hinterbliebenen vergeblich auf ein Wort der Reue, eine Entschuldigung gewartet. Doch der Angeklagte hat sie verhöhnt. Er ließ seine Verteidiger erklären, dass er das Ganze bedauere, weil er sich selbst sein Leben versaut habe. Noch nach der Tat beschimpfte er die Frau, die als sympathisch, klug, weltoffen und freundlich beschrieben wurde. „Ich will nichts sagen“, waren seine letzten Worte nach den Plädoyers.
Angeklagter schaut weg
Nicht einmal während der knapp zweistündigen Urteilsbegründung schaut er nun hinüber zur Bank der Nebenkläger. Zum Bruder der Ermordeten und ihrem Ehemann, der auch an diesem letzten Prozesstag gestützt auf Krücken ins Gericht gekommen ist. Der an allen Verhandlungstagen sehr gefasst, ernst und konzentriert das Geschehen verfolgte. Alex Wiens hatte den 32-Jährigen bei der Attacke lebensgefährlich verletzt worden. Der Ehemann hatte vergeblich versucht, seine Frau zu retten. Versehentlich schoss ihm ein herbeigeeilter Bundespolizist auch noch ins Bein.
Als der Witwer als Zeuge aussagte und die Folgen für den dreijährigen Sohn schilderte, hatten viele Zuhörer Tränen in den Augen. „Er vermisst seine Mutter, er leidet darunter.“ Das ägyptische Paar war vor ein paar Jahren nach Deutschland gekommen, um hier die akademische Ausbildung zu beenden. Eines Tages wollten sie zurück in die Heimat.
Das Verbrechen hatte über Deutschland hinaus für Entsetzen gesorgt und in der islamischen Welt für eine Protestwelle ausgelöst. Es soll Mordaufrufe gegen den Angeklagten gegeben haben. Aus Sorge vor Racheakten ordneten die Behörden für die Dauer des Prozesses besonders strenge Sicherheitsvorkehrungen an.
Gericht schließt Affekttat aus
In der Urteilsbegründung erinnert die Richterin noch einmal daran, wie alles begann. Wie sich der Angeklagte und Marwa El-Sherbini Mitte 2008 zufällig auf einem Dresdner Spielplatz begegneten, wie er sie dort als „Terroristin“ und „Islamistin“ beschimpfte, weil sie als gläubige Muslima ein Kopftuch trug. Wie es dann zum Prozess kam, weil sie Anzeige wegen der rassistischen Hasstiraden erstattete - und wie er sie dann ganz gezielt angriff. Aus Rache wegen der Anzeige und aus tiefem Ausländerhass. Eine Affekttat schließt das Gericht aus.
Kurz nach ihrer Zeugenaussage im Prozess hatte der Täter die 31-Jährige und ihren Mann angegriffen und stach mindestens 15 Mal auf sie ein. „Mein Kind, mein Kind“, waren ihre letzten Worte. Der dreijährige Sohn musste mit ansehen, wie seine Mutter starb, die im dritten Monat schwanger war, was das Gericht als besonders strafverschärfend für den Angeklagten wertet.
Der Mörder wurde als Einzelgänger beschrieben, als verbohrter Ausländerhasser, der sich selbst als perfekter Deutscher sah. „Ausländerhass zieht sich wie ein roter Faden durch sein Leben“, sagt die Richterin.
Während Verteidiger Michael Sturm am Ende unzufrieden wirkt und noch im Gerichtsgebäude ankündigt, „aller Voraussicht nach“ in Revision gehen zu wollen, zeigt sich der Staatsanwalt zufrieden mit dem Ausgang. Heiko Lesch, Anwalt des 32-jährigen Witwers, spricht in seinem Namen von einem Tag der Gerechtigkeit. Er sagt aber auch, dass seinem Mandanten dies nicht die geliebte Frau und dem kleinen Jungen nicht seine Mutter wiederbringen könne.(AP)
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