Sachsen
Samstag, 19. September 2009
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Verbot für Himmelslaternen verzögert sich
Von Franziska Bravo Roger
Die brandgefährlichen Papierlampions mit offener Flamme sollen in Sachsen untersagt werden – nur, wann ist es soweit?
Sie sind der romantische Höhepunkt auf zahlreichen Hochzeiten und Gartenfesten: sogenannte Skyballons, die in den Nachthimmel emporsteigen. Doch die Lampions aus dünnem Reispapier bergen ein unkalkulierbares Brandrisiko. Deshalb wird ihre Benutzung in Sachsen bald untersagt sein.
„Die Brandgefahr ist einfach zu groß“, sagt Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU). Vor drei Wochen beauftragte er die Landesdirektionen mit der Umsetzung einer Polizeiverordnung. Demnach soll die Nutzung der Himmelslaternen verboten werden. Wie ein Sprecher der Landesdirektion Dresden mitteilte, sei die Polizeiverordnung bereits fertig. Das Verbot aber trete erst mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Wie das für dessen Redaktion verantwortliche Sächsische Druck-und Verlagshaus mitteilte, soll die Verordnung allerdings noch nicht im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinen. Damit ist das Inkrafttreten des Verbots erst einmal verschoben.
Noch dürfen Himmelslaternen also von sächsischem Boden aus aufsteigen. Nach Inkrafttreten des Verbots stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Zuständig für die Überwachung des Verbots sollen die Kommunen sein. Auf Antrag können Städte und Gemeinden eine zeitlich eng begrenzte Ausnahme zulassen. Der Verkauf der Ballons bleibe weiter erlaubt, hieß es aus der Landesdirektion.
Mit dem Verbot der Skyballons reagiert der Freistaat auf die zum Teil schweren Brände, die in den vergangenen Monaten bundesweit durch Himmelslaternen ausgelöst wurden. Erst Ende Juli hatte eine Himmelslaterne einen Großbrand in der Weimarer Altstadt verursacht. Das Feuer hatte einen Millionenschaden verursacht.
Brandrisiko wird unterschätzt
Auch in Sachsen gab es bereits Brände durch Skyballons. So hat im Frühjahr dieses Jahres eine Himmelslaterne nach dem Absturz auf das Gebäude einer Chemnitzer Firma einen Dachbrand ausgelöst.
Wie die Dresdner Polizeidirektion berichtet, entzündete eine abgestürzte Himmelslaterne am Abend des 23. Mai 2009 ein Vordach mit Plastikverglasung im Dresdner Stadtteil Kaditz. „Das Eingreifen der Einwohner konnte eine weitere Ausbreitung des Feuers verhindern“, so ein Sprecher der Polizeidirektion.
Vor etwa 2000 Jahren zur Übermittlung militärischer Informationen in China entwickelt werden die Himmelslaternen heute auch hierzulande bei Festen genutzt. Als Glücksbringer lassen sie die Hoffnungen der Feiernden in den nächtlichen Himmel steigen. „Lassen Sie Ihre Träume und Wünsche fliegen“, heißt es in einem Werbetext. Schon ab 69 Cent können die Laternen im Internet erworben werden.
Der stellvertretende Vorsitzende des sächsischen Landesfeuerwehrverbands, Christian Kirsch, begrüßt das Verbot für Himmelslaternen: „Schön sehen sie ja aus. Aber man ist leicht geneigt, das Brandrisiko dieser Papierlampions zu unterschätzen. In Sachsen haben sie bislang zwar keine Großbrände verursacht, aber man muss es ja gar nicht erst so weit kommen lassen“, so Kirsch.
Bei den sogenannten Skyballons handelt es sich um unbemannte Heißluftballons im Kleinformat – mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier. Ist die Luft in der Hülle durch die Flamme erhitzt, steigt die Laterne senkrecht auf, hält sich bis zu 20 Minuten in der Luft und kann dabei Reichweiten von fünf Kilometern und Höhen bis zu 400 Metern erreichen.
„Die Brandgefahr ist einfach zu groß“, sagt Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU). Vor drei Wochen beauftragte er die Landesdirektionen mit der Umsetzung einer Polizeiverordnung. Demnach soll die Nutzung der Himmelslaternen verboten werden. Wie ein Sprecher der Landesdirektion Dresden mitteilte, sei die Polizeiverordnung bereits fertig. Das Verbot aber trete erst mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Wie das für dessen Redaktion verantwortliche Sächsische Druck-und Verlagshaus mitteilte, soll die Verordnung allerdings noch nicht im nächsten Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinen. Damit ist das Inkrafttreten des Verbots erst einmal verschoben.
Noch dürfen Himmelslaternen also von sächsischem Boden aus aufsteigen. Nach Inkrafttreten des Verbots stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Zuständig für die Überwachung des Verbots sollen die Kommunen sein. Auf Antrag können Städte und Gemeinden eine zeitlich eng begrenzte Ausnahme zulassen. Der Verkauf der Ballons bleibe weiter erlaubt, hieß es aus der Landesdirektion.
Mit dem Verbot der Skyballons reagiert der Freistaat auf die zum Teil schweren Brände, die in den vergangenen Monaten bundesweit durch Himmelslaternen ausgelöst wurden. Erst Ende Juli hatte eine Himmelslaterne einen Großbrand in der Weimarer Altstadt verursacht. Das Feuer hatte einen Millionenschaden verursacht.
Brandrisiko wird unterschätzt
Auch in Sachsen gab es bereits Brände durch Skyballons. So hat im Frühjahr dieses Jahres eine Himmelslaterne nach dem Absturz auf das Gebäude einer Chemnitzer Firma einen Dachbrand ausgelöst.
Wie die Dresdner Polizeidirektion berichtet, entzündete eine abgestürzte Himmelslaterne am Abend des 23. Mai 2009 ein Vordach mit Plastikverglasung im Dresdner Stadtteil Kaditz. „Das Eingreifen der Einwohner konnte eine weitere Ausbreitung des Feuers verhindern“, so ein Sprecher der Polizeidirektion.
Vor etwa 2000 Jahren zur Übermittlung militärischer Informationen in China entwickelt werden die Himmelslaternen heute auch hierzulande bei Festen genutzt. Als Glücksbringer lassen sie die Hoffnungen der Feiernden in den nächtlichen Himmel steigen. „Lassen Sie Ihre Träume und Wünsche fliegen“, heißt es in einem Werbetext. Schon ab 69 Cent können die Laternen im Internet erworben werden.
Der stellvertretende Vorsitzende des sächsischen Landesfeuerwehrverbands, Christian Kirsch, begrüßt das Verbot für Himmelslaternen: „Schön sehen sie ja aus. Aber man ist leicht geneigt, das Brandrisiko dieser Papierlampions zu unterschätzen. In Sachsen haben sie bislang zwar keine Großbrände verursacht, aber man muss es ja gar nicht erst so weit kommen lassen“, so Kirsch.
Bei den sogenannten Skyballons handelt es sich um unbemannte Heißluftballons im Kleinformat – mit einer offenen Flamme und einem Ballon aus Reispapier. Ist die Luft in der Hülle durch die Flamme erhitzt, steigt die Laterne senkrecht auf, hält sich bis zu 20 Minuten in der Luft und kann dabei Reichweiten von fünf Kilometern und Höhen bis zu 400 Metern erreichen.







