Zittau
Dienstag, 28. April 2009
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Urteil gegen Totalverweigerer
Zittau/Görlitz. Das mehr als drei Jahre dauernde Verfahren gegen den Zittauer Wehrdienst-Totalverweigerer Andreas R. ist abgeschlossen: Das Urteil des Landgerichts Görlitz vom September 2008 hat Bestand. Die Revision wurde laut Gerichtspräsident Friedrich-Leopold Graf zu Stolberg Stolberg zurückgenommen. Damit muss Andreas R. 1.200 Euro Strafe zahlen.
Die in diesem Zusammenhang von ihm und seinen Unterstützern angestrengte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Zittauer Amtsrichter Kai Ronsdorf ist vom Landgericht verworfen worden. „Eine Dienstpflichtverletzung wurde nicht festgestellt“, sagte Graf zu Stolberg Stolberg auf SZ-Anfrage.
R. hatte 2005 Wehr- und Zivildienst verweigert. Er begründete das mit seiner pazifistischen Einstellung. Im April 2006 wurde er angeklagt. Im Dezember 2007 verurteilte ihn das Amtsgericht Zittau wegen Dienstflucht zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe. Das Verfahren erregte Aufmerksamkeit, weil Richter Ronsdorf aus Sicherheitsgründen zu dieser und zu einer bereits im Mai 2007 angesetzten Verhandlung sechs bewaffnete Polizisten bestellte. Im Berufungsverfahren hatte die Verteidigung Freispruch für R. gefordert. (SZ/tm)
Die in diesem Zusammenhang von ihm und seinen Unterstützern angestrengte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Zittauer Amtsrichter Kai Ronsdorf ist vom Landgericht verworfen worden. „Eine Dienstpflichtverletzung wurde nicht festgestellt“, sagte Graf zu Stolberg Stolberg auf SZ-Anfrage.
R. hatte 2005 Wehr- und Zivildienst verweigert. Er begründete das mit seiner pazifistischen Einstellung. Im April 2006 wurde er angeklagt. Im Dezember 2007 verurteilte ihn das Amtsgericht Zittau wegen Dienstflucht zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe. Das Verfahren erregte Aufmerksamkeit, weil Richter Ronsdorf aus Sicherheitsgründen zu dieser und zu einer bereits im Mai 2007 angesetzten Verhandlung sechs bewaffnete Polizisten bestellte. Im Berufungsverfahren hatte die Verteidigung Freispruch für R. gefordert. (SZ/tm)
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