Politik
Samstag, 7. Februar 2009
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Länder verzichten ab 2020 auf neue Schulden
Von Karin Schlottmann
Die Luft war stickig, die Räume eng und die Stimmung phasenweise schlecht. Dennoch ist der Föderalismuskommission aus Bund und Ländern in der achtstündigen Sitzung nach eigenen Angaben der Durchbruch gelungen.
SPD-Fraktionschef Peter Struck schwärmte gestern von einer „Sternstunde“, der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sprach von „goldenen Zügeln im besten Sinne“. Am nächsten Donnerstag will die Kommission über die Einzelheiten beraten. Die SZ analysiert die Eckpunkte der geplanten Schuldenbremse:
Ab 2020 verzichten Die
Länder auf neue Schulden
Die Bundesländer verpflichten sich, ab 2011 in ihren Verfassungen oder in Gesetzen, spätestens ab 2020 auf neue Kredite zu verzichten. Bis dahin sollen sie sich schrittweise diesem Ziel nähern. Auch das Grundgesetz muss entsprechend geändert werden. Einige Länder, darunter Sachsen, kommen schon jetzt ohne neue Schulden aus. Eine Lösung für die bisher angehäuften Altschulden im Bund und in den Ländern von insgesamt 1500 Milliarden Euro wurde ausgeklammert.
Ausnahmen gelten nur bei
Krisen und Katastrophen
Ausnahmen für das Schuldenverbot sind nur noch wegen unvorhersehbarer Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen erlaubt. Die Tilgung darf nicht mehr auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden. Der Beschluss, einen neuen Kredit aufzunehmen, muss zugleich die Rückzahlungsmodalitäten verbindlich festschreiben.
Hilfen für ärmere Länder
gibt es nur gegen Auflagen
Fünf Bundesländer sagen, sie können nicht aus eigener Kraft aus der Schuldenfalle entkommen. Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt erhalten deshalb neun Jahre lang – bis 2020 – insgesamt 800 Millionen Euro aus einem Hilfsfonds, der vom Bund und den übrigen Ländern gespeist wird. Die Länder beteiligen sich über ihren Anteil am Mehrwertsteueraufkommen an dem Fonds. Ein Vertrag regelt die Einhaltung von Konsolidierungsplänen. Wer vom Ziel abweicht, schrittweise auf neue Schulden zu verzichten, erhält im Jahr darauf keine Hilfsgelder mehr. Ein neuer Stabilitätsrat überwacht den Fonds und die allgemeine Haushaltsdisziplin.
Sachsen zahlt mit anderen
LÄndern in den Hilfsfonds ein
Sachsen liegt wegen seiner sparsamen Haushaltspolitik schon heute bei der pro-Kopf-Verschuldung im bundesweiten Vergleich auf dem zweiten Platz. Die Regierung geht deshalb davon aus, dass das Schuldenverbot ab 2020 eingehalten werden kann, auch wenn 2019 der Solidarpakt Ost endgültig ausläuft. Regierungssprecher Peter Zimmermann sagte, wenn es bei den Eckpunkten bleibe, müsse Sachsen auf etwa 20 Millionen Euro Einnahmen aus der Mehrwertsteuer verzichten, die in den Hilfsfonds für ärmere Bundesländer fließen. Das erschwere die Haushaltskonsolidierung, gehöre aber zu den Pflichten in einer Solidargemeinschaft dazu.
Der Bund darf weiterhin
neue Kredite aufnehmen
Der Bund will ebenfalls ab 2020 keine neuen Kredite aufnehmen. Er lässt sich aber einen Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das sind derzeit etwa 8,5 Milliarden Euro. Bis 2016 soll diese Grenze verbindlich erreicht sein. Die Ausnahmen gelten auch für den Bund. In wirtschaftlich guten Zeiten sollen auf einem Kontrollkonto Rücklagen gebildet werden.
SPD-Fraktionschef Peter Struck schwärmte gestern von einer „Sternstunde“, der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sprach von „goldenen Zügeln im besten Sinne“. Am nächsten Donnerstag will die Kommission über die Einzelheiten beraten. Die SZ analysiert die Eckpunkte der geplanten Schuldenbremse:
Ab 2020 verzichten Die
Länder auf neue Schulden
Die Bundesländer verpflichten sich, ab 2011 in ihren Verfassungen oder in Gesetzen, spätestens ab 2020 auf neue Kredite zu verzichten. Bis dahin sollen sie sich schrittweise diesem Ziel nähern. Auch das Grundgesetz muss entsprechend geändert werden. Einige Länder, darunter Sachsen, kommen schon jetzt ohne neue Schulden aus. Eine Lösung für die bisher angehäuften Altschulden im Bund und in den Ländern von insgesamt 1500 Milliarden Euro wurde ausgeklammert.
Ausnahmen gelten nur bei
Krisen und Katastrophen
Ausnahmen für das Schuldenverbot sind nur noch wegen unvorhersehbarer Wirtschaftskrisen oder Naturkatastrophen erlaubt. Die Tilgung darf nicht mehr auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben werden. Der Beschluss, einen neuen Kredit aufzunehmen, muss zugleich die Rückzahlungsmodalitäten verbindlich festschreiben.
Hilfen für ärmere Länder
gibt es nur gegen Auflagen
Fünf Bundesländer sagen, sie können nicht aus eigener Kraft aus der Schuldenfalle entkommen. Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen-Anhalt erhalten deshalb neun Jahre lang – bis 2020 – insgesamt 800 Millionen Euro aus einem Hilfsfonds, der vom Bund und den übrigen Ländern gespeist wird. Die Länder beteiligen sich über ihren Anteil am Mehrwertsteueraufkommen an dem Fonds. Ein Vertrag regelt die Einhaltung von Konsolidierungsplänen. Wer vom Ziel abweicht, schrittweise auf neue Schulden zu verzichten, erhält im Jahr darauf keine Hilfsgelder mehr. Ein neuer Stabilitätsrat überwacht den Fonds und die allgemeine Haushaltsdisziplin.
Sachsen zahlt mit anderen
LÄndern in den Hilfsfonds ein
Sachsen liegt wegen seiner sparsamen Haushaltspolitik schon heute bei der pro-Kopf-Verschuldung im bundesweiten Vergleich auf dem zweiten Platz. Die Regierung geht deshalb davon aus, dass das Schuldenverbot ab 2020 eingehalten werden kann, auch wenn 2019 der Solidarpakt Ost endgültig ausläuft. Regierungssprecher Peter Zimmermann sagte, wenn es bei den Eckpunkten bleibe, müsse Sachsen auf etwa 20 Millionen Euro Einnahmen aus der Mehrwertsteuer verzichten, die in den Hilfsfonds für ärmere Bundesländer fließen. Das erschwere die Haushaltskonsolidierung, gehöre aber zu den Pflichten in einer Solidargemeinschaft dazu.
Der Bund darf weiterhin
neue Kredite aufnehmen
Der Bund will ebenfalls ab 2020 keine neuen Kredite aufnehmen. Er lässt sich aber einen Spielraum von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das sind derzeit etwa 8,5 Milliarden Euro. Bis 2016 soll diese Grenze verbindlich erreicht sein. Die Ausnahmen gelten auch für den Bund. In wirtschaftlich guten Zeiten sollen auf einem Kontrollkonto Rücklagen gebildet werden.
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