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Sachsen
Dienstag, 29. April 2008

Die Korruptionsaffäre war keine

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen ranghohe Juristen ein


Dresden - In Sachsen hat es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft kein kriminelles Geflecht zwischen Justiz und organisierter Kriminalität gegeben. Die Ermittlungen gegen mehrere ranghohe Juristen hätten keinerlei Hinweise auf strafbare Handlungen erbracht, sagte der leitende Dresdner Oberstaatsanwalt Erich Wenzlick am Dienstag in Dresden. „Im Kern liegt den Vorwürfen eine Art Verschwörungstheorie zu Grunde.“ Die Ermittlungen seien in mehr als 30 Fällen wegen nicht hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.

Wenzlick sagte, man könne nicht von einer Korruptionsaffäre in Sachsen sprechen. Vielmehr handele es sich um eine Aktenaffäre des Verfassungsschutzes. Dadurch seien zu Unrecht unschuldige Personen an die Öffentlichkeit gezerrt worden. „Das gleicht einem sozialen Genickschuss“, fügte er hinzu. Unter anderem nannte er den Chemnitzer Amtsgerichtspräsidenten Norbert Röger, der früher in Leipzig tätig war. Röger und weitere Juristen sahen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, mit Kriminellen Geschäfte gemacht zu haben.

Sachsen war im vorigen Jahr wegen eines angeblichen kriminellen Netzwerks lange in den Schlagzeilen. Die Vorwürfe stammten aus Dossiers des Verfassungsschutzes. Danach sollten auch Politiker und ranghohe Juristen verwickelt sein. Die Vorwürfe reichten von Korruption bis zu Kindesmissbrauch. Externe Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass die Dossiers überwiegend aufgebauscht worden seien. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte wegen der Schwere der Vorwürfe jedoch eigene Ermittlungen aufgenommen.

Staatsanwalt spricht von „vergifteten Akten“

Wenzlick sagte, auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen seien nun im Wesentlichen abgeschlossen. Die ungeheuerlichen Anschuldigungen hätten sich als haltlos erwiesen. „Man kann schon von vergifteten Akten sprechen.“ Die Dossiers beruhen nach den Erkebnntnissen der Ermittler vielfach auf Gerüchten. Die Existenz von Quellen sei teilweise vorgetäuscht worden. Hinweisgeber hätten inzwischen bestritten, bestimmte belastende Aussagen gemacht zu haben. Angaben zweier ehemaliger Prostituierter stellten sich laut Anklagebehörde als widersprüchlich heraus.

Dem Land Sachsen drohen bereits Schadensersatzansprüche. Röger fordert nach Angaben aus der Justiz vom Freistaat 250.000 Euro Entschädigung. Wie es hieß, wirft er seinem Dienstherrn vor, Amtspflichten massiv verletzt und dadurch seinen Ruf erheblich beschädigt zu haben. (AP)


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