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Politik
Mittwoch, 9. April 2008
(Sächsische Zeitung)

NPD kann Berichterstattung nicht erzwingen


Dresden. Eine Partei hat keinen juristischen Anspruch darauf, dass Zeitungen über sie berichten. Das entschied gestern das Landgericht Dresden. Mit dem Urteil wiesen die Richter gestern eine Klage der NPD-Landtagsfraktion gegen die Sächsische Zeitung ab.

Die Kläger hatten verlangt, dass die Zeitung die politische Position der NPD zum Thema Diätenerhöhung darstellt. Durch die Nichterwähnung erwecke sie den Eindruck, die NPD beteilige sich nicht an der parlamentarischen Arbeit.

Das Gericht schloss sich dieser Argumentation nicht an. Die Presse sei frei und müsse nicht alle politischen Meinungen und Agitationen verbreiten. Die Nichterwähnung einer Partei sei keine Ehrverletzung, wie die NPD behauptet hatte. Für die Verbreitung ihrer Positionen stünden der Partei eigene Publikationen zur Verfügung, so das Gericht. Auch die sächsische Verfassung gebiete keine Gleichbehandlung in der Presseberichterstattung.

Nach Ansicht von Spyros Aroukatos, Rechtsanwalt der SZ, spricht das Urteil Selbstverständliches aus. Private Presseorgane hätten einen eigenen publizistischen Anspruch und entschieden allein über den Inhalt ihrer Zeitungen. (SZ/lot)



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