Sachsen
Freitag, 27. April 2007
(Sächsische Zeitung)
(Sächsische Zeitung)
Freie Schulen klagen beim Verfassungshof
Dresden. Freie Berufsschulen in Sachsen wollen sich nicht mit der Umstellung der staatlichen Zuschussregelung abfinden. „Berufsbildende Schulen werden Beschwerde beim sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig einreichen“, kündigte Konrad Schneider von der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Sachsen gestern an.
Das sächsische Haushaltsbegleitgesetz sehe für freie Berufsschulen existenzbedrohliche Kürzungen der öffentlichen Gelder, sagte Rechtsanwalt Martin Sträßer. Durch eine einstweilige Anordnung könne es noch vor dem 1. August gestoppt werden. Der Gang zum Verfassungsgerichtshof werde von rund 40 Schulträgern unterstützt. Zusätzlich erwägten zahlreiche freie Schulträger eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht. (epd)
Das sächsische Haushaltsbegleitgesetz sehe für freie Berufsschulen existenzbedrohliche Kürzungen der öffentlichen Gelder, sagte Rechtsanwalt Martin Sträßer. Durch eine einstweilige Anordnung könne es noch vor dem 1. August gestoppt werden. Der Gang zum Verfassungsgerichtshof werde von rund 40 Schulträgern unterstützt. Zusätzlich erwägten zahlreiche freie Schulträger eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht. (epd)






