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Baustopp in Strehlen

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat ein Machtwort gesprochen. Leidtragende sind die Verkehrsbetriebe.

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© virtual-architects.net

Von Christoph Springer

Die schlechte Nachricht kam zur Mittagszeit und völlig überraschend. Von Pressesprecher Falk Lösch erfuhren die Verantwortlichen der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB), dass es Probleme gibt mit dem Bau der Straßenbahntrasse auf der Oskarstraße. Das Fax, das der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Bautzen an die DVB geschickt hat, war dort zu dieser Zeit noch gar nicht bekannt. Auch die Landesdirektion Sachsen (LDS), die die Planungen für die rund einen Kilometer lange Straßenbahntrasse vom Wasaplatz zur Tiergartenstraße genehmigt hatte, wusste da noch nicht mehr als in der Pressemitteilung stand, die Lösch und sein LDS-Kollege Holm Felber per Mail bekommen hatten. „Das Fax läuft durch die Registratur“, erklärte Felber die Verzögerung. Die Behörde, die bei solchen Planungsvorhaben das letzte Wort hat, sah zu dieser Zeit offenbar noch kein echtes Problem. „Das betrifft erst mal nicht die Landesdirektion“, meinte Felber. Und wenn die Verkehrsbetriebe das Fax aus Bautzen auch bekommen hätten, müssten sie sich daran halten. Im Klartext: Dann müssten die Bauleute auf der Oskarstraße ihre Bagger abstellen, verschließen und könnten nach Hause gehen.

Hier herrschte noch eitel Freude und Sonnenschein: Am 1. März starteten die Verkehrsbetriebe die Bauarbeiten auf der Oskarstraße. Auch eine Handvoll Gegner des Projekts war gekommen und beobachtete die Szene aus einiger Entfernung.
Hier herrschte noch eitel Freude und Sonnenschein: Am 1. März starteten die Verkehrsbetriebe die Bauarbeiten auf der Oskarstraße. Auch eine Handvoll Gegner des Projekts war gekommen und beobachtete die Szene aus einiger Entfernung. © René Meinig

Das elfseitige Papier aus dem Bautzner Gericht ist brisant und direkt an Felbers Behörde gerichtet. Darin steht, dass die Baufreigabe für die Trasse in Strehlen vorübergehend nicht mehr gültig ist. Es habe „schwerwiegende Verfahrensfehler“ bei der Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, erklärte Pressesprecherin Norma Schmidt-Rottmann. Diese Fehler führten nun dazu, dass das gesamte Planungsverfahren vorübergehen infrage gestellt ist. Damit droht zum ersten Mal seit der Wende eine Baustelle der DVB zur Investruine zu werden. Das ist ein harter Brocken für die DVB, schließlich gilt das Projekt, dessen Bau vor knapp zwei Monaten gestartet wurde, auch als Auftakt für das Stadtbahnpaket 2020.

In der Verkehrsbetriebe-Zentrale in Trachenberge kam die schlechte Nachricht am Nachmittag offiziell an. Am Abend wurden die Arbeiten daraufhin gestoppt. Nur Rohre und Kabel dürfen weiter verlegt werden. „Neue Tätigkeiten beginnen vorläufig nicht“, sagte DVB-Sprecher Falk Lösch.

Der Schwarze Peter liegt unterdessen bei der Landesdirektion, haben die DVB-Verantwortlichen aus der Begründung des Gerichtsbeschlusses gelesen. Nach der Umweltverträglichkeitsprüfung habe es die Behörde versäumt, noch einen Erörterungstermin zu organisieren. Außerdem seien die öffentlich ausgelegten Unterlagen nicht komplett gewesen. Zu dem Stadtbahn-Projekt selbst habe das Gericht nichts geschrieben, so Lösch.

Christian Paul gehört zu den Gegnern des Gleisbaus auf der Oskarstraße. Seit Jahren kämpft er gegen das Vorhaben der Verkehrsbetriebe. Dabei hat er sich unter anderem in Gremien wie dem Ortsbeirat, aber auch mit einem Offenen Brief Gehör verschafft. Paul, der selbst auf der Oskarstraße wohnt, hält das Projekt für eine Fehlplanung. „Es entsteht eine Schneise mit Gewerbegebietscharakter für vier Buslinien und zwei Bahnlinien durch ein historisches Wohngebiet“, kritisierte er die DVB bereits vor drei Jahren. „Dadurch nimmt der Schwerlastanteil, der jetzt schon 28 Prozent beträgt, in der Oskarstraße zu“, schimpfte er damals. Die Gleistrasse, die jetzt gebaut wird, bleibt „für Jahrzehnte ein Rumpfprojekt“, ist er überzeugt.

Nachdem seine Stellungnahmen keine politische Wirkung erzeugten, nutzte Paul das Planverfahren, um seine Kritik anzubringen. Höhepunkt war schließlich eine Klage gegen die Entscheidung der Landesdirektion vom September vergangenen Jahres, mit der die Verkehrsbetriebe Baurecht bekamen.

Während die DVB den Baustart vorbereiteten und dabei auch das Kunstwerk vom Gustav-Adolf-Platz versetzten, befassten sich Verwaltungsjuristen mit seiner Kritik. Nun, fast zwei Monate nach dem Baustart, hat sich Paul vorerst durchgesetzt. Gerichtssprecherin Norma Schmidt-Rottmann schließt nicht aus, dass die Bauarbeiten für Monate gestoppt sind. Einen Termin für die Gerichtsverhandlung in Bautzen gibt es noch nicht.