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Anneli-Urteil rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof wies die Revision als unbegründet zurück. Die Familie kann mit dem Mord nicht abschließen.

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© Robert Michael

Von Ulf Mallek

Leipzig/Meißen. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Prozess gegen die beiden Entführer und Mörder der 17-jährigen Anneli aus Klipphausen bestätigt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Montag mit. Die beiden Täter Marcus B. und Norbert K waren im September 2016 wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge vorm Landgericht Dresden schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte den Hauptangeklagten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sein Komplize erhielt achteinhalb Jahre. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Vater des Opfers, Bauunternehmer Uwe Risse, war vor allem nicht zufrieden mit dem Strafmaß für den zweiten Täter.

Der Hauptbeschuldigte B. gab nach Angaben von Uwe Riße eine „eher dünne“ Begründung für seine Revision ab. Daher ist die Zurückweisung durch den Bundesgerichtshof wohl nicht überraschend. Die Berufungsanwälte des zweiten Beschuldigten hatten aber einen Joker in der Hand. Sie entdeckten einen Protokollfehler im ursprünglichen Urteil des Landgerichts Dresden, der durch das Gericht im Nachhinein korrigiert wurde. Diese Berichtigung ist jetzt durch den Bundesgerichtshof anerkannt worden. Wäre das nicht geschehen, hätte das Urteil aufgehoben werden müssen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat nach Angaben ihres Sprechers Lorenz Haase ihre Revision wieder zurückgezogen.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Anneli-Urteil vom 5. September 2016 jetzt rechtskräftig.

Die beiden Täter hatten das 17-jährige Mädchen im August 2015 in der Nähe ihres Elternhauses entführt und getötet. Von den Eltern Annelis wollten sie 1,2 Millionen Euro Lösegeld. Die Übergabe scheiterte allerdings. Nach Ansicht des Landgerichts hat der Hauptangeklagte das Mädchen erdrosselt. Sein Komplize wurde des Mordes durch Unterlassen für schuldig befunden, weil er die Tat nicht verhindert hatte. Er legte ein Geständnis ab.

Für Uwe Riße ist die schreckliche Tat noch lange nicht abgeschlossen. Die Familie hat die Erfahrung gemacht, dass sie den Alltag besser lebt, wenn sie die permanente Trauer zulässt, die ständige Auseinandersetzung mit dem Tod. „Ich habe mein Kind jetzt mehr im Kopf, als wenn es noch unter uns wäre“, sagt Riße. Die Furcht vor dem eigenen Tod hat die Familie verloren.