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Anklage wegen versuchten Mordes an Görlitzer Seniorin

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen zum Überfall auf eine 85-Jährige abgeschlossen. Eine 32-Jährige Boxbergerin hat die Tat gestanden.

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© SZ-Archiv/Dittrich

Görlitz/Boxberg. Am 19. Oktober 2016 war eine 85-jährige Dame in ihrer Görlitzer Wohnung überfallen und mit einem Strick lebensgefährlich verletzt worden (SZ berichtete) Jetzt gab die Staatsanwaltschaft Görlitz bekannt, dass sie ihre Ermittlungen gegen eine Deutsche, die zuletzt in Boxberg wohnhaft war, abgeschlossen hat. Sie hat vor dem Landgericht Görlitz Anklage wegen versuchten Mordes aus Heimtücke, Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat in Tateinheit mit schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung erhoben, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der 32-Jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, sich in eine Wohnung an der Julius-Motteler-Straße Zutritt verschafft zu haben, indem sie sich als Pflegedienstmitarbeiterin ausgab. Nachdem der Versuch gescheitert war, die Seniorin mit dem bekannten „Glas-Wasser-Trick“ in die Küche zu locken, hat die Angeschuldigte einen Strick ergriffen und die Rentnerin bis zur Besinnungslosigkeit gedrosselt. Unter Ausnutzung der Handlungsunfähigkeit des Opfers nahm sie drei Geldbörsen mit insgesamt mehr als 100 Euro Bargeld an sich. Die 32-Jährige verließ die Wohnung und überließ die bewusstlose Frau ihrem Schicksal.

Da die Geschädigte wieder zu sich kam, konnte sie eine Angehörige informieren, die ihrerseits den Rettungsdienst alarmierte. Für die Schwerverletzte bestand nach einem Gutachten der Rechtsmedizin Lebensgefahr. Sie wurde anschließend in einem Krankenhaus versorgt.

Die Polizei hatte nach der Tat im Oktober eigens die Sonderkommission „Kittel“ mit 40 Beamten gegründet. Sechs Tage nach dem Überfall wurde die mutmaßliche Täterin in Boxberg festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft informierte, dass Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht ist, der Versuch milder bestraft werden kann. Die Strafandrohung für besonders schweren Raub liegt bei fünf bis 15 Jahren, und für gefährliche Körperverletzung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren vor. (szo)