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Anklage fordert lebenslänglich

Im Mordprozess um den Tod der Prostituierten Ramona D. aus Meißen fanden gestern am Landgericht die Plädoyers statt.

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© Sven Ellger

Von Alexander Schneider

Meißen/Dresden. Verteidiger Reiner Majorek sagte, er müsse davon ausgehen, dass sein Mandant wegen Mordes schuldig gesprochen werde. Daher habe er in seinem kurzen Plädoyer betont, das Schwurgericht möge die Strafe – auf Mord steht in der Regel lebenslänglich, also eine Freiheitsstrafe von mindestens 15 Jahren – mildern. Der Anwalt glaubt, sein Mandant habe sich in einem Ausnahmezustand befunden und sei daher nicht voll schuldfähig. In dem bisweilen seltsamen Mordprozess am Landgericht Dresden wurden gestern die Plädoyers gehalten. Der Angeklagte Mario B. (35) soll seine Partnerin, die Prostituierte Ramona D. aus Meißen, im Februar dieses Jahres aus Heimtücke getötet haben.

Im Schlaf mit Hammer erschlagen

Schon zum Prozessauftakt hatte der gelernte Fleischer die Tat zwar gestanden und bedauert. Er sagte jedoch, er habe die Frau „erlösen“ wollen. Sie habe an Spielsucht gelitten, sei hoch verschuldet gewesen und habe nicht mehr leben wollen. B. soll der schlafenden Frau mit einem Hammer zweimal auf den Kopf geschlagen und anschließend mehrfach mit einem Küchenmesser auf sie eingestochen haben.

Im Verlauf der mehrtägigen Beweisaufnahme behauptete B. überraschend, Ramona habe geplant, einen Ex-Liebhaber und eine Nachbarin zu töten. Er, Mario B., habe sogar versucht, für sie K.-o.-Tropfen zu besorgen. Doch das waren wohl Schutzbehauptungen, mit denen B. vor allem Entsetzen bei den Angehörigen der Toten ausgelöst hatte. Ramona D. soll neben ihrem langjährigen Partner B. auch andere Liebhaber gehabt haben. Ein psychiatrischer Gutachter sagte, B. habe in einer affektiv aufgeladenen Situation von Eifersucht, Kränkungen und wohl auch finanziellen Problemen gehandelt – die Tat selbst sei jedoch geplant und überlegt gewesen. Er hält den Angeklagten für voll schuldfähig.

Staatsanwältin Katharina Höber forderte wie erwartet lebenslänglich. Die Version, Ramona D. erlösen zu wollen, sei widerlegt. Der Angeklagte habe in einer Stimmung aus Frustration, Wut und Trennungsangst gehandelt.

Angeklagte ist voll schuldfähig

Ein psychiatrischer Gutachter hält den Angeklagten für schuldfähig. Es seien keine Beeinträchtigungen ersichtlich. Auch das Tatgeschehen zeige ein planvolles, überlegtes Vorgehen. Sicherlich sei die Situation emotional aufgeladen gewesen – Eifersucht, Verzweiflung, Kränkungen, finanzielle Misere. „Es ist ein schweres Frustrationserleben abgelaufen“, sagte der Sachverständige am Dienstag.

Verteidiger Majorek betonte dagegen den „affektiv aufgeladenen Zustand“ seines Mandanten, den auch der Gutachter so beschrieben habe. Ein konkretes Strafmaß beantragte Majorek nicht. Auf B.s Behauptungen ging er nicht ein. Mario B. entschuldigte sich in seinem letzten Wort beim Nebenkläger, dem Sohn von Ramona D.s. Er bedauere, was er ihm angetan habe.

Am 14. September will das Landgericht Dresden das Urteil verkünden.