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Angeklagter mit Erinnerungslücken

Ein 25-Jähriger, der einen Mann auf dem Leisniger Markt niedergestochen haben soll, äußerte sich vor Gericht. Er fürchtet um sein Leben.

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© Harry Haertel

Von Tina Soltysiak

Chemnitz/Leisnig. Bei der Fortsetzungsverhandlung am Landgericht Chemnitz gegen den Messerstecher von Leisnig hat sich der Angeklagte am Montag geäußert. Er bestätigte, dass es einige Wochen im Vorfeld der tödlichen Auseinandersetzung am 16. September 2016 Gerüchte gab, er habe einen Hund getreten und geschlagen. „Ich habe den Hund nie misshandelt, nie“, sagte der Angeklagte. Im Gegenteil, den etwa drei Jahre alten Labradormischling namens Tyson habe er regelmäßig ausgeführt. Das Tier habe sich gefreut, ihn zu sehen. „Das macht doch kein Tier, das misshandelt wurde“, sagte er.

Etwa acht Wochen lang – bis zum Zeitpunkt seiner Festnahme – habe er den Hund beaufsichtigt. Dafür habe er vom Besitzer Geld bekommen, insgesamt 200  Euro. Das Opfer habe er nur „vom Sehen und Hallo-Sagen gekannt“.

Er gab zu, dass das am Tatort gefundene sogenannte Butterfly-Messer ihm gehört. Er habe es bei einer Ausfahrt in einen französischen Wallfahrtsort geschenkt bekommen. „Ich habe es in meinem Schlafzimmer in einer Schublade eines Schranks aufbewahrt und nicht herausgenommen“, sagte er. Zudem sei er im Umgang mit Messer nicht geübt gewesen.

An den Tattag selbst habe er keinerlei Erinnerungen mehr. „Zur Tat kann ich nichts genaues sagen. Meine Erinnerung setzt erst wieder ein, als ich am 17. September in der Zelle in der JVA Dresden aufgewacht bin“, erklärte er.

Er zeigte in der Verhandlung keine Anzeichen der Reue. Der junge Mann gab an, wegen psychischer Probleme in Behandlung gewesen zu sein: erstmals 2011, dann noch einmal für sechs Wochen stationär im Fachkrankenhaus Hochweitzschen.

Zu Beginn der Verhandlung stellte sein Pflichtverteidiger einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn es zur Verlesung der Vorstrafen des Angeklagten und deren Verbüßung kommt. „Er wurde in der JVA Dresden bereits bedroht und fürchtet um seine Gesundheit und sein Leben“, begründete er. Über den Antrag hat die vorsitzende Richterin Simone Herberger zur Stunde noch nicht entschieden. Oberstaatsanwalt Bernd Vogel forderte den Angeklagten auf, sich auch in Detailfragen wahrheitsgemäß zu äußern. Er hat augenscheinlich Zweifel daran, dass der 25-Jährige dies tut.

Wie bereits am ersten Prozesstag trug er bis zum Eintreten des Schwurgerichts eine schwarze Maske. Er ist in der JVA Dresden in Untersuchungshaft untergebracht.