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Angeklagte wollen Gericht zum Narren halten

Ein Ehepaar aus Leisnig ist des Betrugs angeklagt. Das Verfahren wollen sie in die Länge ziehen und leugnen. Ein Urteil gibt es.

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© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Auch am dritten Verhandlungstermin ist die Angeklagte allein ins Amtsgericht Döbeln gekommen. Ihr mitangeklagter Ehemann fehlte schon zum zweiten Verhandlungstermin. Vorgeworfen wird dem Ehepaar aus Leisnig Betrug. Beide sollen am 5. Juni 2015 ein Wohnmobil verkauft und den Tacho manipuliert haben. Anstatt der 49 000 Kilometer soll das Fahrzeug 176 000 Kilometer gefahren sein. Das Ehepaar erzielte einen Gewinn von 5 800 Euro.

Schon zur zweiten Verhandlung war der Angeklagte nicht im Gericht erschienen. Wegen des Verdachts auf einen Herzinfarkt musste er sich im Krankenhaus behandeln lassen. Um die Fristen für das Verfahren einhalten zu können, beschloss Richterin Magdalena Richter den Verhandlungstermin gegebenenfalls ins Krankenhaus zu verlegen. Doch noch am Tag seines Erstkontaktes mit der medizinischen Einrichtung wurde der Patient wieder entlassen. „Mein Mann hat sich auf eigene Gefahr entlassen“, erklärte die Mitangeklagte am Mittwoch.

Zum gestrigen dritten Verhandlungstermin kam der Beschuldigte nicht, weil er angeblich die Ladung nicht erhalten hat. Doch Richterin Magdalena Richter zeigte ein Foto des Briefkastens, in den ein Polizeibeamter die Ladung einwarf. „Es gibt einen anderen Briefkasten, an dem unsere beiden Namen stehen“, sagte die Mitangeklagte. „Es gibt mehrere Fischers im Dorf.“ Doch die Erklärung lässt die Richterin nicht gelten, denn es gab ein Telefongespräch zwischen einem Polizisten und dem Angeklagten. In dem erklärte der Beschuldigte, dass er die Ladung nicht entgegennehmen würde.

Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte die Angeklagte mehrere Anträge. Der erste richtet sich gegen Richterin Magdalena Richter. „Sie sind befangen“, sagte die Beschuldigte. „Sie lassen kein zweites Gutachten zu.“ In der ersten Verhandlung hatten die Beschuldigten gefordert, einen zweiten Gutachter zu bestellen, da nach ihrer Meinung der erste Gutachter schlampig gearbeitet hat.

Ausschluss der Presse beantragt

In weiteren Anträgen soll die Presse von der Verhandlung ausgeschlossen und das Verfahren gegen sie abgetrennt werden. Doch das Gericht lehnt alle Anträge ab. „Sie wollen das Verfahren in die Länge ziehen“, sagte Richterin Richter. Zum Ausschluss der Presse erklärte sie: „Es werden keine privatschutzwürdigen Dinge in der Verhandlung preisgegeben.“ Zum Antrag der Beschuldigten, einen weiteren Gutachter zuzulassen, sagte sie: „Es wurde mir kein Grund genannt, warum der Gutachter nicht kompetent sein soll.“

In der ersten Verhandlung hatte der Beschuldigte die Firma genannt, von der er das Wohnmobil gekauft haben will. Eine Recherche der Richterin im Internet ergab, dass es die holländische Firma gar nicht gibt. Von der Zulassungsstelle erfuhr sie, wer der vorherige Besitzer des Wohnmobils war. Es war nicht der Mann, den der Angeklagte genannt hatte. Auch machte der Beschuldigte in der ersten Verhandlung widersprüchliche Angaben. Erst nannte er eine belgische Firma als Vorbesitzer des Wohnmobils. Dann wieder sollte es die holländische Firma gewesen sein.

Als Richterin Magdalena Richter die Bundeszentralregistereintragungen der Angeklagten verlesen will, stellt die Beschuldigte erneut den Antrag, die Presse von der Verhandlung auszuschließen. „Das sind meine Persönlichkeitsrechte“, sagte sie. Doch auch der Antrag wird vom Gericht abgelehnt. „Sie können gern zivilrechtlich gegen die Presse vorgehen“, sagte Staatsanwältin Simone König. Vorbestraft sind die Angeklagten mehrfach. Während die Ehefrau nur vier Einträge im Bundeszentralregister hat, stehen bei ihrem Mann 29 zu Buche, die meisten einschlägig wegen Betrug.

Richterin Magdalena Richter verurteilte die Angeklagten wegen Betrugs. Die Beschuldigte erhält eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Diese wird zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt. Als Bewährungsauflage muss sie 300 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Der Beschuldigte wird trotz seiner Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Wegen der vielen, auch einschlägigen Vorstrafen wird die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Noch vor der Urteilsbegründung verließ die Beschuldigte wütend den Gerichtssaal. „Das Urteil ist nicht rechtskräftig“, rief sie und ergänzte: „Wir werden noch heute in Revision gehen.“