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Altenpfleger gegen Jobcenter

Ein 35-Jähriger soll nach drei Jahren Umschulung nicht mehr unterstützt werden. Dabei werden Pfleger wie er gesucht.

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© Klaus-D. Brühl

Von Kathrin Krüger-Mlaouhia

Großenhain. Geknickt kommt Henry Zschiesche (35) aus dem Sprechzimmer beim Jobcenter. Bis Monatsende ist seine Unterstützung durch Hartz IV und Schulgeld noch sicher. Doch wie soll es ab September weitergehen? Der Großenhainer macht eine Umschulung zum Altenpfleger bei der privaten Euroschule in Riesa.

Das Jobcenter hat für ihn in den drei Jahren schon nach seiner Angabe 12 000 Euro Schulgeld bezahlt. Die schriftliche Prüfung zur Fachkraft schaffte Henry Zschiesche aber nicht. „Jetzt wollen sie, dass ich nicht mehr in dem Beruf arbeiten soll, es sei denn als ungelernte Hilfskraft“, beklagt sich der junge Mann. Ungelernt – das hätte er aber auch vor drei Jahren schon machen können. „Warum bekomme ich keine Ausbildungsverlängerung, damit ich in einem Jahr die Prüfung noch einmal wiederholen kann“, fragt Zschiesche. Das Jobcenter Riesa würde einer Mitschülerin von ihm diese Möglichkeit einräumen, obwohl sie die Prüfung auch nicht bestanden hat.

Pflegedienst würde ihn einstellen

Beim ambulanten Pflegedienst Advita in Großenhain ist Henry Zschiesche im Praktikum. Er trägt ein Advita-T-Shirt und fährt bereits mit dem Fahrzeug zu Patienten. Chefin Karin Schoppe lobt seine praktischen Fähigkeiten. „Wir würden ihn einstellen, ob als Fachkraft, Azubi oder ungelernt“, sagt Schoppe. Das hätte sie dem Jobcenter auch schriftlich mitgeteilt.

Henry Zschiesche hätte eine Chance verdient, auch wenn er sich gelegentlich überschätzt. Die Möglichkeit, dass er bei einer Wiederholung die Prüfung besteht, gibt Karin Schoppe aber nur mit 50 Prozent an.

Was also soll der junge Mann jetzt tun? „Ich könnte ein Jahr Azubi-Ausbildung machen und bekäme Lehrlingsentgelt“, überlegt der Altenpfleger, der seinen Beruf liebt und auf alle Fälle einen Abschluss haben will. Doch dann bekäme er monatlich rund 100 Euro weniger als das jetzige Hartz IV und müsste Wohngeld beantragen.

Auf SZ-Nachfrage erklärt das Jobcenter, warum man sich nicht die Hilfe für Henry Zschiesches sparen will, wie dieser vermutet. „Seit Beendigung seiner allgemeinen Schulausbildung erhielt er vielfältige Unterstützung vom Jobcenter“, unterstreicht die Behörde. Neben den passiven (zum Leben) seien das auch stets aktive Leistungen zur Berufsfähigkeit gewesen.

Dem Großenhainer wurden eine berufsvorbereitende Maßnahme und eine überbetriebliche Ausbildung mit sozialpädagogischer Unterstützung zum Verkäufer finanziert. Die hat er mit Erfolg abgeschlossen. Nach seinem Zivildienst fand Henry Zschiesche keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt, so dass er weitere Hilfen vom Amt erhielt. Von 2003 bis 2005 wurde eine Umschulung zum Karosserie- und Fahrzeugbauer finanziert, die er ohne Abschluss beendet hat. Später wurde ihm der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses durch das Jobcenter gefördert. Selbst einen Sprachkurs in England hat man ihm bezahlt.

Dann kam für drei Jahre die Finanzierungszusage zu einer Umschulung zum Altenpfleger. Das Jobcenter übernahm neben der Bezahlung des Lebensunterhalts (ALG II) die Weiterbildungskosten wie Lehrgangsgebühren, Fahrkosten zur Schule und zum Praktikum. „Herr Zschiesche wusste von Beginn der Umschulung an um seine Schwierigkeit der Bewältigung des theoretischen Ausbildungsanteils, und dass er selbst verstärkt seine Bemühungen auf das Lernen ausrichten muss wie aktive Beteiligung am Unterricht, Nacharbeiten des Unterrichtsstoffes zu Hause usw.“, erklärt das Jobcenter. Leider hätte er wieder keinen Abschluss erreicht.

Jetzt lehnt das Amt die Weiterförderung der Ausbildung aufgrund von Henry Zschiesches Eignungsvoraussetzungen ab. Seine begrenzte Leistungsfähigkeit, vor allem die mangelhafte Bewältigung des theoretischen Unterrichtsstoffes, würden weitere diesbezügliche Unterstützung ausschließen. Ihm wurden aber verschiedene Möglichkeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt ohne den Abschluss als Altenpfleger aufgezeigt, so eine berufsbegleitende Ausbildung zum Altenpfleger. Dazu sei ein Arbeitsvertrag als Pflegehelfer mit einer Pflegereinrichtung notwendig.