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Alkoholfahrt trotz Polizeiwarnung

Ein 20-Jähriger muss länger mit Bus und Bahn fahren, als ihm lieb ist. Dabei ist seine Fahrerlaubnis schon seit drei Monaten weg.

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© Fabian Schröder

Von Christoph Springer

Linus S. hält die Hände vors Gesicht. So, als wolle er am liebsten gar nicht hören, was ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt. Es ist dem 20-Jährigen sichtlich peinlich, dass er im September des vergangenen Jahres im Alkoholrausch Auto gefahren ist. Zweimal hat ihn Falk S., Polizist im Revier Mitte, an diesem Tag in der Innenstadt erwischt. Nur wenige Minuten trennten die zwei Zusammentreffen des Alkoholsünders mit dem Beamten. Der Bluttest im Josephstift ergab bei Linus S. später den Wert von
1,32 Promille. Die Fahrerlaubnis war weg, der junge Mann aus Kleinröhrsdorf, der in Dresden zur Schule geht, musste sich daran gewöhnen, alle Wege mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen.

Linus S. hatte am 16. September 2016 gemeinsam mit Freunden bei einer Gartenparty in Nickern gefeiert. Der 19-Jährige trank vier bis fünf Gläser Bier, erinnerte er sich am Donnerstag im Gericht. Dann fuhr er mehrere Freunde nach Hause und steuerte den VW Passat seines Vaters zum Schluss zum Altmarkt. Dort wollte er gemeinsam mit einem Freund in einem Burgerrestaurant essen, doch der Laden hatte noch geschlossen. Die zwei Freunde genehmigten sich ein Nickerchen im Auto. Kurz bevor er öffnete, gingen sie wieder zu dem Laden. Dort sprach sie Falk S. an. Der Polizist suchte die Quelle für ungewöhnlich laute Musik auf dem Altmarkt. Die zwei jungen Männer waren dafür nicht verantwortlich. Bevor sich S. verabschiedete, warnte er Linus S., Auto zu fahren, sollte er Alkohol getrunken haben.

Die Warnung ignoriert

Wenige Minuten später steuerte der 19-Jährige den Passat seines Vaters an dem Beamten vorbei über den Pirnaischen Platz in Richtung Grunaer Straße. Falk S. und sein Kollege folgten dem Auto und stoppten es am Dorint-Hotel. Der Alkoholtest bei Linus S. ergab, dass er zu viel getrunken hatte, um noch fahren zu dürfen. „Ich war aber voll zurechnungsfähig, das hat auch der Polizist zu mir gesagt“, berichtete der 20-Jährige. Der Beamte bestätigte das später als Zeuge. Mehr noch: Beim Gespräch mit dem 19-Jährigen auf dem Altmarkt hatte er keine Anzeichen dafür entdeckt, dass der junge Mann kräftig gebechert hatte.

Genau das war schließlich der Grund dafür, dass ihm Richterin Susanne Burbach-Wieth gefährliche und vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr zur Last legte und Linus S. länger auf seine Fahrerlaubnis warten muss, als ihm lieb ist. Er sei betrunken gefahren, obwohl ihn der Polizeibeamte davor gewarnt hatte und obwohl er genau wusste, dass er Bier getrunken hatte, stellte sie fest. „Es gibt keine Zweifel am Vorsatz“, sagte die Richterin, verurteilte S. aber nach dem Jugendstrafrecht.

„Das war eine jugendtypische Tat“, sagte Burbach-Wieth. S., der gerade sein Abitur macht und dafür täglich von Kleinröhrsdorf nach Dresden muss, ist seine Fahrerlaubnis bereits seit drei Monaten los. Mindestens drei weitere Monate muss er laut Gesetz noch darauf verzichten. Die Richterin packte einen weiteren Monat obendrauf. Dazu kommen Arbeitsstunden, ein Verkehrskurs und Gespräche bei der Alkoholberatung. „Machen Sie das nie wieder“, warnte die Richterin den 20-Jährigen.