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Lebenslänglich für Aladin-Mörder

Das Dresdener Landgericht verurteilt Ayman E. wegen heimtückischen Mordes. Der kündigt Revision an.

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© Robert Michael

Von Maria Lotze

Die Richter am Dresdener Landgericht sind sich sicher: Ayman E. hat den Döbelner Imbissbetreiber und Autohändler Jamal Al Mortada erschossen. Gestern verkündete Richterin Birgit Wiegand das Urteil im Aladin-Prozess. Das spricht eine deutlichere Sprache, als das des Chemnitzer Landgerichtes. In der ersten Verhandlung war Ayman E. lediglich wegen Beihilfe zum Totschlag zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mord an Jamal Al Mortada habe einer Hinrichtung geglichen, so Wiegand. Drei Schüsse feuerte Ayman E. auf den Libanesen ab, der in seinem Bistro an der Rudolf-Breitscheid-Straße in Döbeln gerade am Spielautomaten gesessen oder gestanden hatte. Ein Schuss traf ihn noch in aufrechter Position, die anderen beiden im Liegen. „Bei heimtückischem Mord gibt es keine andere Möglichkeit als lebenslänglich“, äußerte sich die Richterin. Zweifel, dass Ayman E. nicht selbst geschossen habe könnte, räumte das Gericht aus.

Hauptgrund für das Urteil war die Aussage von Achmed S., der das Gericht Glauben schenkte. Der damals 22-Jährige hatte beobachtet, wie der Angeklagte Schlitze in eine Wollmütze geschnitten hatte. Er war gemeinsam mit Ayman E. und dem zweiten Tatverdächtigen Marwan H. in Tschechien die Tatwaffe kaufen, und er wurde von Ayman E. mit jener Waffe bedroht. „Mit der Aussage ist bewiesen, dass der Angeklagte die Mütze zurechtgeschnitten, die Waffe gekauft und den Zeugen S. bedroht hat“, urteilte Richterin Wiegand. Die Aussage des Angeklagten zum Tattag konnte widerlegt werden. Zudem sei der Kurde der Einzige gewesen, der versucht hatte, sich nach der Tat ein Alibi zu verschaffen. Ein weiteres Indiz für die Täterschaft sind die Schmauch- und DNA-Spuren an der Mütze, die der Schütze getragen hatte. An der Tatwaffe selbst konnten keine Spuren nachgewiesen werden, da diese mehrere Tage in der Freiberger Mulde gelegen hatte.

Fraglich blieb bislang, warum die Mütze im Fußraum des Autos lag, mit dem Marwan H. nach dem Mord zum Bistro gefahren war. Die Erklärung der Richter: Ayman E. hat sie in dem Auto vergessen. „Das war blöd von ihm, aber in solchen Momenten macht man auch Dummheiten.“

Offen bleibt das Motiv des Angeklagten. „Darüber können wir nur spekulieren“, so Wiegand. Denn ein Motiv hatte eigentlich Marwan H., der von Mortada aus dem gemeinsamen Autohandel gedrängt werden sollte und der eine Affäre mit dessen Freundin hatte. „Ayman und Marwan waren Landsleute und befreundet“, so Wiegand.

Der zweite Tatverdächtige hält sich seit dem 1. Februar 2012 im Irak auf. Trotz der Zusicherung sicheren Geleits ist er zur ersten Verhandlung vor dem Chemnitzer Landgericht nicht erschienen. Gegen Marwan H. liegt inzwischen ein Haftbefehl vor. „Das Urteil ist materiell nicht ganz gerecht. Das wäre es nur, wenn auch Marwan auf der Anklagebank sitzen und die gleiche Strafe wegen Mordes erhalten würde“, meinte Wiegand in der Urteilsbegründung. Anhaltspunkte dafür, dass noch Dritte in die Tat involviert gewesen sind, fand das Gericht nicht.

Ayman E. erkennt das Urteil nicht an. Gegenüber dem Gericht machte er deutlich, erneut in Revision gehen zu wollen. Engagieren will er dafür seinen früheren Verteidiger Bernd M. Behnke. Eine Woche bleibt Zeit, um die Berufung einzulegen. „Das Urteil entspricht nicht der Wahrheit“, sagte der Angeklagte am Ende der Sitzung. Während Wiegand die Urteilsbegründung verlas, schüttelte Ayman E. immer wieder den Kopf und stöhnte. Der Kurde, der bereits seit über zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt, wird auch bis auf weiteres dortbleiben. Weil er keine ausreichenden sozialen Bindungen habe, bestehe Fluchtgefahr, sagte Birgit Wiegand.

Jamal Al Mortada war am 1. November 2011 in seinem Bistro Aladin erschossen worden. Nach Ermittlungen einer Sonderkommission ist im März 2012 der Kurde Ayman E. festgenommen worden. Gegen das Ersturteil des Chemnitzer Landgerichts hatten sowohl Staatsanwaltschaft und Nebenklage als auch Verteidigung Revision eingelegt. Am 4. Juli begann der Prozess vor dem Dresdner Landgericht.