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AfD will Flüchtlinge für falsche Altersangaben hart bestrafen

Die Partei will eine medizinische Altersfestellung für alle jungen Flüchtlinge ohne Papiere. Die Union ist zwar auch für Untersuchungen, aber nur in Zweifelsfällen.

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© dpa

Berlin. Die AfD will erwachsene Flüchtlinge bestrafen, die sich gegenüber den Behörden als Minderjährige ausgeben.

Der AfD-Abgeordnete Roman Reusch sagte am Freitag im Bundestag während der Beratung über einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion, er halte eine Haftstrafe von mindestens sechs Monaten in derartigen Fällen für angemessen. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Der AfD-Antrag sieht zudem vor, dass die Altersfeststellung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zwingend vorgeschrieben sein soll, wenn keine überzeugenden Dokumente vorgelegt werden. Derzeit kann jedes Jugendamt in Deutschland eigenständig entscheiden, wie das Alter festgestellt wird.

Die CDU-Abgeordnete Nadine Schön erklärte, die Unionsfraktion sei zwar auch für eine bundesweit verbindliche Regelung. Sie werde diesem Antrag aber trotzdem nicht zustimmen. Zur Begründung sagte sie, dass von der AfD „auch diesmal nur ein Aufhänger gesucht wurde, um pauschal gegen Flüchtlinge zu hetzen“. Die notwendige Hilfe für junge Flüchtlinge werde gar nicht berücksichtigt. Die FDP forderte die Einsetzung einer Expertenkommission, die eine bundesweit einheitliche Regelung vorbereiten solle.

Die SPD-Abgeordnete Gülistan Yüksel sagte, die von der AfD vorgeschlagenen Genitaluntersuchungen bei jungen Flüchtlingen seien aus Sicht ihrer Fraktion ausgeschlossen. Solche Untersuchungen gelten als eine medizinische Methode, um das Alter von Menschen einzuschätzen. Daneben stehen radiologische Untersuchungen, etwa der Handwurzel, des Gebisses oder des Schlüsselbeins.

Die CDU-Abgeordnete Schön sagte, im Saarland werde die Handwurzeluntersuchung konsequent angewandt. Bestünden weiter Zweifel am angegebenen Alter, folge eine ärztliche Untersuchung. Von Februar 2016 bis November 2017 seien bei 701 Untersuchungen 243 unbegleitete Ausländer, die nach eigener Aussage minderjährig waren, als volljährig erkannt worden.

Eine Einstufung als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling hat weitreichende Konsequenzen. Kinder und Jugendliche werden nicht in Sammelunterkünften untergebracht. Sie können zur Schule gehen und genießen weitreichenden Schutz vor Abschiebung. Die Altersfeststellung wird auch deshalb so heftig diskutiert, weil bei einigen jungen Flüchtlingen, die straffällig geworden waren, Zweifel an den Altersangaben aufgekommen waren. (dpa)