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AfD lehnt Götz Kubitschek ab

Der Mitgliedsantrag des rechten Publizisten, der auch schon bei Pegida und Legida in Erscheinung trat, wurde in einem beschleunigten Verfahren abgelehnt.

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© dpa

Berlin. Der Bundesvorstand der AfD hat zum ersten Mal von seinem neuen Recht Gebrauch gemacht, Mitgliedsanträge in einem beschleunigten Verfahren abzulehnen. Wie der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, waren der rechte Publizist Götz Kubitschek und seine Ehefrau Ellen Kositza die ersten, auf die diese Regelung aus der neuen Parteisatzung angewandt wurde.

Das Ehepaar hatte seine Anträge in Sachsen-Anhalt gestellt. Die Alternative für Deutschland hatte auf ihrem Parteitag in Bremen Anfang Februar eine neue Satzung beschlossen. Diese sieht ein vereinfachtes Verfahren für die Ablehnung von Neu-Mitgliedern vor. Der AfD-Vorsitzende Bernd Lucke hatte das bisherige Verfahren als zu umständlich kritisiert. Die Schiedsgerichte der Partei hatten sich 2014 mit mehreren Parteiausschlussverfahren befasst. Dabei ging es zumeist um Mitglieder, die wegen antisemitischer oder rechtsradikaler Äußerungen aufgefallen waren. In einigen Fällen hatten AfD-ler ihre frühere Mitgliedschaft in rechtsextremen Parteien verschwiegen.

Der nun abgelehnte Götz Kubitschek dürfte auch Sympatisanten der Pegida-Bewegung ein Begriff sein: In Dresden hatte er bei der Kundgebung am 9. Februar gesprochen, am 21. Januar hielt er bei Legida in Leipzig eine Rede. (szo/dpa)