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Ärger unter Hirschfelder Kleingärtnern

Die Sparte „Einheit“ hat den Rechtsstreit gegen einen Pächter gewonnen. Aber es gibt neue Vorwürfe.

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© Bernd Gärtner

Von Jan Lange

Wenn Claus-Peter Gohr den Kleingarten, der an seine eigene Parzelle angrenzt, sieht, treibt es ihm jedes Mal die Zornesröte ins Gesicht. Alte Balken, Holz- und Metallreste sowie Bauschutt liegen dort herum. Auch ein Teil des Zaunes steht noch. Bewirtschaftet wird die Fläche schon länger nicht mehr. Wenn ein Kleingarten aufgegeben wird, muss alles zurückgebaut werden – sei es nun eine Laube, ein gepflasterter Weg oder eben ein Zaun, erklärt der Vorsitzende des Hirschfelder Kleingartenvereins „Einheit“. Der vorherige Pächter habe dies nicht getan, ärgert er sich.

Gohr zeigt auf das nächste Grundstück. Auch diese Fläche war einmal ein Kleingarten. Nach der Kündigung habe der Pächter alles zurückgebaut, so wie es sein sollte. „Da ist kein Sandkrümel mehr, was nicht hineingehört“, sagt der Vereinschef. Diese und weitere Flächen – insgesamt rund 1 500 Quadratmeter – wollen die Hirschfelder Kleingärtner an den Eigentümer, die Stadt Zittau, zurückgeben. Am kommenden Dienstag soll es laut Gohr dafür einen Vor-Ort-Termin mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung geben. Die Aufgabe von Teilbereichen bestehender Kleingartenanlagen werde so begleitet, dass am Ende sinnvoll zu pflegende Flächen entstehen beziehungsweise verbleiben, teilt Stadtsprecher Kai Grebasch auf SZ-Anfrage mit.

Da die Anlage „Einheit“ auf der Fläche eines ehemaligen Fremdarbeiterlagers, des sogenannten „Vergessenen Lagers“, liegt, wird der vollständige Rückbau von Fundamentresten erschwert oder ist nicht möglich. Denn die Kleingärten wurden teilweise auf den Fundamenten der Lagergebäude errichtet. Deshalb können Reste der Fundamente der Gartenlauben stehen bleiben. Auch dem Pächter der Nachbarfläche von Claus-Peter Gohr hat die Stadt mitgeteilt, dass lediglich die Bodenplatte der Gartenlaube liegen bleiben kann. Obwohl das nicht der Fall ist, habe die Stadt Zittau bereits die Gartenfläche übernommen, kritisiert der Vereinschef. Er hat das inzwischen in einem Schreiben der Stadt vom 27. Juli dieses Jahres bestätigt bekommen. Es gelten für diesen Pächter also andere Regeln als für andere, meint Gohr. Die Stadtverwaltung äußerte sich dazu nicht. Für sie handelt es sich um Rechtsstreitigkeiten zwischen dem besagten Pächter und dem Vorstand des Kleingartenvereins „Einheit“. Und die werden vonseiten der Stadt nicht kommentiert, teilt Kai Grebasch mit.

Tatsächlich haben sich Pächter und Verein jahrelang vor Gericht um die Räumung der Parzelle gestritten. Den Rechtsstreit gewann nun der Verein. Nachdem das Landgericht Görlitz gegen den beklagten Pächter entschied, legte dieser Berufung ein. Für den 8. Juni stand eine Verhandlung am Oberlandesgericht Dresden an. Der Termin wurde aber vom 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Berufung zurückgewiesen. Immerhin räumten die Richter dem Beklagten die Möglichkeit ein, Stellung zu nehmen. Der wollte seinen Widerspruch nicht zurücknehmen. Der Vorsitzende Richter Dieter Kopp und seine Kollegen Faber und Frick haben daraufhin am 19. Juli entschieden, die Berufung des Beklagten ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Aus Sicht des Gerichts habe die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg und die Rechtssache zudem keine grundsätzliche Bedeutung. „Das hat uns drei Jahre Nerven gekostet“, meint Gohr. Dabei hätte es nicht so lange dauern müssen: Der Beklagte legte bereits dem Landgericht Görlitz ein Schreiben der Stadt vor, dass sie ihm die Fläche verpachtet. Der Verein war damit außen vor. „Die Verpachtung ist ohne unser Wissen erfolgt“, erklärt Gohr. Für die Parzelle habe deshalb die Gartenordnung des Vereins nicht mehr gegolten. Claus-Peter Gohr und die anderen Kleingärtner mussten das leidlich erfahren, wenn der Pächter in den Mittagsstunden auf dem Grundstück zugange war. Da in der Polizeiordnung der Stadt keine Mittagspause festgeschrieben ist, konnte die Verwaltung nichts gegen den Lärm unternehmen. Ein entsprechendes Schreiben aus dem Rathaus hat Gohr in seinem umfangreichen Aktenordner abgeheftet.

Die geplante Verkleinerung der Gartenanlage an der B 99 ist nicht die erste. Nach der Flut 2010, als viele Parzellen unter Wasser standen, gaben mehrere Kleingartenbesitzer auf. Schon danach hat der Verein größere Flächen an die Stadt zurückgegeben. „Die Beräumung der verbleibenden Fundamente konnte durch eine Ausgleichsmaßnahme in Verbindung mit dem Neißeradweg realisiert werden. Damit wurde der Kleingartenverein unterstützt“, so Grebasch. In begründeten Fällen könne der Verbleib von Fundamentresten auch in anderen Anlagen akzeptiert werden, heißt es vonseiten der Stadt. Im Nachgang soll eine vollständige Entsiegelung organisiert werden. „Jede Anlage ist hier jedoch gesondert zu betrachten. Eine Pauschalisierung der Aussage ist nicht möglich“, so Grebasch.