Merken

Ärger um Schweinemastanlage

Ein Einwohner will der Behörde Fehler nachweisen. Doch auch vorm Oberverwaltungsgericht kommt er damit nicht durch.

Teilen
Folgen
NEU!
© Klaus-Dieter Brühl

Von Kathrin Krüger-Mlaouhia

Bauda. Steffen G. aus Bauda hatte es schon vorm Verwaltungsgericht Dresden versucht. Nun wird seine Klage auch vom Oberverwaltungsgericht in Bautzen zurückgewiesen. Es geht um die Bodenneuordnung, die noch immer zahlreiche Agrargenossenschaften und Landeigentümer beschäftigt. Steffen G. hatte geklagt, weil er mit der Wertermittlung nicht einverstanden war. Außerdem wollte er dem Landkreis einen Fehler nachweisen.

Seit 24 Jahren schon laufen die Bemühungen, Grundeigentum und Gebäudebesitz für die Schweinemastanlage Bauda zusammenzubringen. Die Agrargenossenschaft Skäßchen wurde 1997 Eigentümer der Ställe und einigte sich mit Steffen G. und weiteren Landbesitzern auf einen Flächentausch. Doch dieser Tauschbeschluss wurde nie umgesetzt. Denn zum einen gab es nie eine wirkliche Einigkeit, wie Manfred Engelmann als Besitzer der Schweinemast Bauda entgegen der Aussage von Steffen G. erklärt. Zum anderen kamen behördliche Änderungen durch die Verwaltungsreform hinzu. 2009 übernahmen die Landkreise die Flurneuordnungsverfahren, die bis dahin beim Amt für ländliche Neuordnung Kamenz geleitet wurden. In diesem Zuge ist tatsächlich ein schwerwiegender Fehler passiert.

Tauschgrundstück verkauft

Bei einem der beteiligten Grundstücke wurde versäumt, einen Sperrvermerk wegen der laufenden Tauschverhandlungen ins Grundbuch zu setzen. Dieses Grundstück wurde daher von der Besitzerin an die Agrargenossenschaft Bauda e.G veräußert und fiel aus dem Tausch heraus. Das ist in der Behörde aber nicht aufgefallen. 2008 sollen alle Beteiligten noch mal rechtsverbindlich den Tauschbeschluss unterschrieben haben.

2009 wurden die Grundstücke vermessen. Der Gutachter war 2011 da und hat die Flächen bewertet. Im September 2013 gab es daraufhin einen Bescheid der Wertfeststellung. Da wurde plötzlich klar, dass der Flächentausch geplatzt ist. Das macht Steffen G. mit seinen Anwälten dem Landkreis seit dem Vorjahr zum Vorwurf. Und er beklagt auch, dass der Landkreis eine freiwillige Einigung und Bewertung, wie sie zehn Jahre Bestand gehabt hätte, außer Kraft gesetzt habe.

Das sehen die Landkreisvertreter und auch Manfred Engelmann anders. Weswegen der ursprüngliche Tauschbeschluss nie vollzogen wurde, spielt schon gar keine Rolle mehr. Jetzt geht es nur noch darum, dass das behördliche Bodenordnungsverfahren endlich zu Ende gebracht wird – weil der freiwillige Landtausch nicht zum Erfolg führte. Der Landkreis beantragte, die Klage gegen ihn abzuweisen.

Jetzt schon Wertermittlung

Genauso haben die ehrenamtlichen und die Berufs-Richter in Bautzen auch entschieden. Sie folgten der Argumentation, dass der Landkreis nun bereits in der Stufe der Wertermittlung ist. Steffen G. wollte dabei erreichen, dass sein bebautes Flurstück höher bewertet und Ackerflächen niedrigwertiger eingestuft werden. Er ärgert sich, dass er 1992 ein Barangebot für sein Land ausgeschlagen und sich stattdessen auf den Landtausch eingelassen hat.

Der Baudaer muss nun die Zuteilung durch einen wertgleichen Austausch über sich ergehen lassen. Die Behörde wird die Bodenneuordnung für die Baudaer Schweinemast sicherlich im kommenden Jahr zu Ende bringen können. Manfred Engelmann ist erleichtert: „Da kriegen wird endlich Rechtssicherheit für unsere Kredite.“ Denn 2007 hatte die Agrargenossenschaft Skäßchen die Schweineställe erheblich modernisiert.