Freitag, 14.12.2012

Ärger um McDonald’s Werbeaufsteller

Die Fast-Food-Kette droht, ihr Restaurant nicht am Rasthof an der A4 zu bauen, wenn das 45 Meter hohe Werbe-Zeichen nicht genehmigt wird.

Von Dieter Hanke

Wird das „M“ auf einem hohen Werbe-Pylon angebracht? Darüber gibt es Streit zwischen McDonald’s und der Verkehrsbehörde. Diese Werbeaufsteller können bis zu 60 Meter hoch sein, teilt McDonald‘s auf Anfrage mit.
Wird das „M“ auf einem hohen Werbe-Pylon angebracht? Darüber gibt es Streit zwischen McDonald’s und der Verkehrsbehörde. Diese Werbeaufsteller können bis zu 60 Meter hoch sein, teilt McDonald‘s auf Anfrage mit.

In Nossen gibt es Zoff. Branchenriese McDonald’s ist vergnatzt, droht sogar, sein geplantes Restaurant auf dem Gelände am Tank- und Rasthof an der A4, Abfahrt Siebenlehn, nicht zu bauen. Der Grund: Das Landratsamt Meißen hat zwar der Fast-Food-Kette die Baugenehmigung erteilt. Aber sie gilt nur für das Gebäude, nicht für das Werbe-Zeichen (Pylon). Nach dem Verkehrsrecht hat dafür das Sächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr das Sagen.

Mehrfachnutzung möglich

Der Werbe-Pylon soll nach dem Willen von McDonald’s 45 Meter hoch sein, damit sein Markenzeichen „M“ auch gut von den Kraftfahrern auf der A4 in Richtung Chemnitz zu sehen ist. Denn der Rasthof liegt mehrere hundert Meter von der Autobahn entfernt. Mit dem Shell-Tank- und Rasthof hätte sich McDonald’s geeinigt, dass auf diesem Aufsteller auch die Shell-Reklame mit angebracht wird. Durch diese Mehrfachnutzung würde der Mineralölkonzern seinen hier bereits stehenden Pylon – dieser ist an die 20 Meter hoch – wieder abbauen.

Nun findet aber das Landesamt für Straßenbau und Verkehr den 45 Meter hohen Werbe-Aufsteller in Augustusberg zu hoch. Er soll bedeutend niedriger sein.

Nossens Bürgermeister Uwe Anke spricht sich für eine gütliche Einigung der Beteiligten aus. „Wir möchten, dass McDonald’s rasch in Nossen baut“, sagt er. Die Stadt hat extra für die Fast-Food-Kette den Flächennutzungsplan in Augustusberg ändern lassen.

Sie hofft auch, dass sich nach der Ansiedlung dieses Branchenriesens weitere Unternehmen in diesem Gebiet sesshaft machen. Anke: „Wir sind gegen zwei Aufsteller. Denn bei 20 Meter Höhe für McDonald’s würde Shell seinen belassen.“ Paradox ist, dass einige Kilometer weiter, an der A4 in Richtung Chemnitz in Oberlichtenau ein 45 Meter hoher Werbe-Pylon von McDonald’s steht. Dieser wurde auch genehmigt.

Die Fast-Food-Kette hält sich bedeckt. „Einen Bautermin können wir noch nicht nennen. Es liegen noch nicht alle Genehmigungen vor“, sagte Pressesprecherin Jennifer Gehrmann vom Regionalen Servicecenter Nord-Ost auf SZ-Nachfrage. In dem Schnellrestaurant soll auch ein Café eingerichtet werden, ebenso ein McDrive für Kraftfahrer. 30 bis 40 Vollzeitarbeitsplätze könnten insgesamt entstehen.

Kompromiss nötig

Pressesprecherin Isabell Siebert vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr verwies auf Nachfrage darauf, dass die verkehrsrechtlichen Vorschriften grundsätzlich Werbeanlagen entlang den Autobahnen, die höher sind als 20 Meter, verbieten. In Einzelfällen könne die Verkehrsbehörde allerdings geringfügige Ausnahmen zulassen, sofern besondere Gegebenheiten wie etwa eine schwer einsehbare topographische Lage vorliegen. Siebert: „Die Vorstellungen des Fast-Food-Anbieters, den Pylon mit 45 Metern Höhe nahe der A4 zu installieren, überschreiten allerdings auch diesen Ausnahmespielraum deutlich.“

Wie die Pressesprecherin weiter informierte, habe aber das Landesamt im Interesse des Zustandekommens der Investition und aufgrund der aus Fahrtrichtung Dresden in der Tat schwer einsehbaren Lage einen Kompromissvorschlag unterbreitet. „Dazu wird es ein Treffen zwischen den Investoren und unserem Haus geben“, so Siebert.

Der Kompromissvorschlag sieht einen gemeinsamen Pylon mit dem Unternehmen Shell vor, der eine Platzierung des McDonald’s-Logos sowie zusätzlich des McCafé-Logos darüber ermöglichen würde. Die Gesamthöhe betrage maximal 30 Meter. Isabell Siebert: „Dies wäre aus unserer Sicht eine akzeptable Ausnahme. Sie stellt zumindest sicher, dass die optischen Ablenkungen für die Verkehrsteilnehmer auf der A4 im Interesse der Verkehrssicherheit in einem vertretbaren Maß bleiben.“

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