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Ärger um einen Weg

In dem kleinen Gödaer Ortsteil Semmichau möchte ein Anlieger, dass ein Weg nicht mehr genutzt wird. Das stößt auf Widerstand.

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© Uwe Soeder

Von Madeleine Siegl-Mickisch

Semmichau. Ein gutes Dutzend der rund 80 Einwohner von Semmichau war zur jüngsten Sitzung des Gödaer Gemeinderates gekommen – denn was dort besprochen werden sollte, beschäftigte sie seit Längerem. Es ging um einen Weg. „Wir wollen, dass er öffentlich bleibt“, machte Björn Härting stellvertretend für die Anwesenden deutlich. Dafür habe man bereits im Sommer eine Unterschriftenliste bei der Gemeindeverwaltung eingereicht – und seitdem nichts mehr gehört. Doch jetzt tauchte die Angelegenheit auf der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung auf. Die Semmichauer befürchteten schon das Schlimmste. „Es ist ärgerlich, wenn wir nicht informiert werden.“

Was war passiert? Ein Anlieger hatte bei der Gemeinde beantragt, besagten Weg, der ihm gehört, zu entwidmen. Das heißt, er dürfte dann nicht mehr öffentlich genutzt werden. Als die Semmichauer davon hörten, machten sie ihren Standpunkt gegenüber der Gemeinde deutlich. „Dort liegen Leitungen drin, eine Grundstücksausfahrt mündet direkt auf diesen Weg. Die Post und andere Lieferdienste fahren dort entlang“, zählte Björn Härting auf. „Wir haben ja im Ort kaum andere Wege“, ergänzte seine Frau. Daher sei der Weg für die Bewohner auch wichtig, um einfach dort spazieren zu gehen. „Wir wollen aber keinen Streit“, betonte Petra Härting. Was jedoch viele Semmichauer ärgert: Der Anlieger habe um die Situation gewusst, als er vor ein paar Jahren das Grundstück kaufte, um dort zu bauen. Schließlich sei der Weg da ja schon vorhanden und auch für die öffentliche Nutzung gewidmet gewesen.

„Wir haben uns sehr intensiv mit der Sache befasst, das Für und Wider abgewogen und auch vor Ort umgesehen“, erläuterte Bürgermeister Gerald Meyer (parteilos). Schließlich sei man zu dem Entschluss gekommen, dass der Weg öffentlich bleiben soll. Zwar wurde noch auf einen anderen Weg als mögliche Alternative verwiesen, aber der sei nicht gewidmet und damit rechtlich nicht gesichert. So entschied der Gemeinderat, den Antrag des Anliegers abzulehnen. Aufatmen bei den Semmichauern. Ob die Sache damit nun endgültig vom Tisch ist, steht allerdings nicht fest. Denn der Antragsteller könne gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.