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Ärger um den Winterdienst

Ein Boxdorfer beklagt Lücken in der Satzung der Gemeinde Moritzburg. Im Rathaus sieht man keinen Handlungsbedarf.

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© dpa

Von Uta Büttner

Moritzburg. Die Temperaturen sinken. Der Winter steht vor der Tür und mit ihm wie jedes Jahr die Frage: Wer muss wann den Schnee auf dem Gehweg vor der Haustür wegräumen? Diese Frage ist eigentlich in der Satzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde geregelt. Eigentlich.

Gunter Schmidtgen weist auf Lücken in der Satzung seiner Gemeinde Moritzburg zur Regelung von Straßenreinigung und Winterdienst auf Gehwegen hin. Unter den Anwohnern auf seiner Straße gibt es immer wieder Streitigkeiten, wer verantwortlich ist. Dabei handelt es sich bei der Grundstraße im Ortsteil Boxdorf um eine Straße mit einem einseitigen Gehweg. Auch an derartigen Straßen gilt es, eine Regelung aufzustellen, die eindeutig festlegt, wer wann zur Schneeberäumung verpflichtet ist – denn auch die Anwohner der gegenüberliegenden Straßenseite, die auf ihrer Seite keinen Fußweg haben, müssen sich an der Reinigung und dem Winterdienst beteiligen.

Vor allem die Beseitigung von Schnee und Glatteis ist besonders wichtig. Kommt es zu einem Unfall, ist der Verantwortliche in Haftung. Ist jedoch nicht eindeutig geregelt, wer seiner Pflicht nicht nachgekommen ist – und laut Gunter Schmidtgen ist das in der Satzung der Gemeinde Moritzburg der Fall – sind Streitereien vorprogrammiert.

Zwar ist ein wöchentlicher Wechsel der Reinigung vorgeschrieben, aber der Beginn des Winterdienstes sei unklar und somit für alle Anwohner nicht bindend. Der Rentner meint, damit sei die Gemeindeverwaltung verantwortlich.

Die Gemeinde sieht das allerdings anders. Bürgermeister Jörg Hänisch (parteilos) sagt auf Anfrage der Sächsischen Zeitung, dass Ende Juli dieses Jahres das Thema abschließend beraten wurde. Die Straßenreinigungssatzung wurde durch die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat so bestätigt. „Aus unserer Sicht sind die Reinigung und der Winterdienst abschließend geregelt“, sagt Jörg Hänisch.

Zudem weist er darauf hin, dass die Satzung auf der Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages beruhe. „Natürlich kann es sein, dass nicht jeder Fall bis ins kleinste Detail geregelt ist.“ Und dass nicht immer alle Bürger einverstanden sind, sei normal. Aber bisher gebe es keine weitere Anfrage von Bürgern, weshalb die Gemeinde keine Notwendigkeit sieht, sich weiter mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Wenn es also Uneinigkeiten unter Nachbarn gibt, müssten diese das unter sich ausmachen. Kommt es zu keiner Einigung, gibt es beispielsweise Schiedskommissionen, sagt der Bürgermeister.

Laut Straßenreinigungssatzung der Gemeinde sind alle Anlieger einer Straße wöchentlich im Wechsel zur Reinigung des Gehweges verpflichtet. Liegen mehrere Grundstücke hintereinander, so muss der unmittelbar an der Straße liegende Anwohner vom sogenannten Kopfgrundstück mit der Reinigung am Jahresanfang beginnen. Danach folgen die dahinterliegenden Grundstücke und zum Schluss ist auch der Anwohner gegenüber der Straßenseite verantwortlich, sofern er keinen Fußweg auf seiner Seite hat. Im Fall des eintretenden Winters werden die allgemeinen Straßenreinigungsregelungen durch einen weiteren Paragrafen zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte ergänzt. Beim ersten Schneefall beginnt wieder das Kopfgrundstück, teilt Bürgermeister Jörg Hänisch mit.

Gunter Schmidtgen hingegen sagt, eine eindeutige Regelung verlange Zeiten für Winterdienst- und Zeiträume für Straßenreinigungsverpflichtungen – also genaue Termine für Beginn und Ende. Ansonsten käme es zum Wirrwarr. Deshalb schlägt er auch einen jährlichen – statt derzeit wöchentlichen – Wechsel der Dienste vor, so wie es beispielsweise in Satzungen anderer Gemeinden geregelt ist.

Diesen Vorschlag hält der Bürgermeister auch für gut: „Das kann ich mir vorstellen.“ Doch Handlungsbedarf gebe es deshalb jetzt nicht. Verbesserungen und Ergänzungen sind immer möglich, doch „oberste Priorität hat das derzeit nicht“, sagt Jörg Hänisch. Außerdem kann er nicht allein entscheiden. So passiere es auch bei anderen Dingen immer mal wieder, dass auch gute Vorschläge keine Mehrheit im Gemeinderat finden.