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Acht Monate für vier Dosen Bier

Der Georgier ist ein Serientäter. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er nicht nur ins Gefängnis, sondern es droht noch etwas.

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© Christof Stache/AP

Von Jürgen Müller

Meißen. Dieses Urteil, das gestern das Meißner Schöffengericht fällte, mag auf den ersten Blick als überhart und ungerecht gelten. Weil er vier Dosen Bier in einem Supermarkt in Coswig klaute, muss ein 29-jähriger Asylbewerber aus Georgien für acht Monate ins Gefängnis. Bewährung bekommt er nicht. Wer die ganze Geschichte kennt, kommt zu dem Schluss, dass ein solches Urteil nicht nur gerechtfertigt, sondern überfällig ist. Denn der Mann wurde nicht nur wegen eines einfachen Diebstahls bestraft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm räuberischen Diebstahl vor, also ein Verbrechen. Aus einen Diebstahl wird immer dann räuberischer Diebstahl, wenn der ertappte Täter versucht, die Ware dennoch zu behalten, sich wehrt oder gar schlägt. Und genau das hat der Mann in dem Coswiger Supermarkt im Februar dieses Jahres getan. Nachdem ihn die Marktleiterin und die Kassiererin ertappt hatten, schlug er wild um sich, versuchte zu fliehen, verlor in dem Handgemenge seine Beute. Aus dem Markt kam er ohnehin nicht raus. Geistesgegenwärtig hatten die Mitarbeiter die Türen verschlossen. Beherzte Kunden griffen ein, halfen, den Täter dingfest zu machen.

Lohnte der Aufwand?

Doch lohnte sich dieser Aufwand, und auch das beherzte und mutige Eingreifen von Personal und Kunden angesichts der Beute von weniger als zwei Euro? Selbst die Marktleiterin hat da ihre Zweifel. „Wir wussten ja nicht, was er gestohlen hatte, es hätte auch Whiskey sein können“, sagt sie und versucht fast, sich zu verteidigen. „Hätte er mir das Bier rausgegeben, hätte ich ihn laufenlassen“, sagt sie.

Gut, dass sie es nicht tat. Denn mit dem Mann ging der Polizei ein dicker Fisch ins Netz. Der Georgier ist ein unbelehrbarer Serientäter. Mehrfach wurde er in den nicht mal zwei Jahren, in denen er in Deutschland lebt, verurteilt, meist wegen Diebstahls, auch, weil er betrunken im Straßenverkehr erwischt wurde. Was besonders auffällt: Seine Straftaten beging er in halb Deutschland. Das ist ein Indiz, dass es sich bei ihm um Bandenkriminalität handelt. Vor Gericht jammert der Angeklagte herum, dass er sehr krank sei. So habe er sich vor dem jetzt angeklagten Diebstahl den Arm gebrochen. Die Marktleiterin habe ihn an diesem Arm gepackt. „Das tat sehr weh“, jammert der Mann, der angibt, in Georgien Soldat gewesen und im Kovoso, im Irak und in Afghanistan gekämpft zu haben.

Waren es Alkoholunfälle?

Er habe in Georgien Probleme und könne deshalb nicht dorthin zurückkehren, sagt der abgelehnte Asylbewerber, der aufgrund seiner Krankheiten geduldet wird. Den Arm habe er sich gebrochen, als er einmal aus dem vierten Stock fiel, sagt er. Und am Bein sei er bei einem Unfall verletzt worden, als er mit dem Fahrrad angefahren wurde. Klingt alles verdächtig nach „Alkoholunfällen“.

Urteile interessieren ihn überhaupt nicht. Gleich zweimal wird er vom Amtsgericht Wiesloch an einem Tag verurteilt. Am gleichen Tag klaut er schon wieder. Derzeit sitzt er eine Geldstrafe ab, die er nicht bezahlen konnte. Sitzen wird er nun für acht Monate, möglicherweise sogar länger. Denn weitere Straftaten sind angeklagt, eine Bewährung ist noch offen, außerdem kann er Geldstrafen nicht bezahlen. Wird das jetzige Urteil rechtskräftig, so spricht viel dafür, dass er noch während der Haftzeit abgeschoben wird, sagt der Richter. Das ist für den Mann die härteste Strafe.