Merken

Abzocke mit Eintrag im Branchenbuch

Mit einer dubiosen Methode versucht eine Düsseldorfer Firma, Gewerbetreibenden das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Teilen
Folgen

Von Jan Leissner und Elke Görlitz

Rosi Pfumfel hat schon zum zweiten Mal einen Brief von der Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf bekommen. Die Vorsitzende des Leisniger Tierschutzvereins wird in dem im Behördenstil verfassten Brief aufgefordert, Daten des Tierheims einzutragen und unterschrieben zurückzusenden. Das tat sie jedoch nicht, sondern leitete das Schreiben an die Verbraucher-Zentrale Sachsen, weil sie dahinter eine Abzocke vermutete. „Ich möchte andere warnen“, so Rosi Pfumfel.

Das ist offenbar auch nötig, denn wie die Verbraucher-Zentrale und die IHK Chemnitz mitteilen, gibt es viele, die das Schreiben nicht genau durchlasen und denen deshalb auch nicht auffiel, dass sie sich mit ihrer Unterschrift zu einem Zweijahresvertrag und damit zu einer jährlichen Zahlung von knapp 570 Euro für den Eintrag in eine Art Internetbranchenbuch verpflichteten. „Mir liegen hier vier volle Ordner mit den Leidensgeschichten aus dem Chemnitzer Raum vor“, sagt IHK-Mitarbeiterin Christina Strecker. Sie verweist auf Urteile, wonach Forderungen der Düsseldorfer Firma wegen der irreführenden Aufmachung der Briefe abgelehnt worden sind. Sie empfiehlt, sich zur Anfechtung geschlossener Verträge Rat bei der IHK zu suchen. Auch Marion Schmidt von der Verbraucher-Zentrale Sachsen empfiehlt, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten. „Ein Widerspruchsrecht besteht aber nur für den privaten Endverbraucher“, erklärt sie.

Rechtsanwalt Jörg Dietsch kennt die Methode der Gewerbeauskunft-Zentrale ebenso. Er vertritt Betroffene vor Gericht. „Die Firma vermittelt den Eindruck, sie sei eine Behörde. Dass es sich um ein Angebot handelt, ist nicht eindeutig ersichtlich. Dies ist nach einem aktuellen Urteil irreführend und wettbewerbswidrig.“ Das Urteil sei zwar noch nicht rechtskräftig, aber wegweisend, so der Anwalt. Und was rät er? „Wer schon unterschrieben hat, sollte innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen und dabei die von dem Unternehmen vorgegebenen Formalitäten einhalten. Ist die Zeit schon verstrichen, sollte der Gewerbeauskunft-Zentrale die Anfechtung erklärt werden. Man sollte einen Anwalt hinzuziehen, da die Fristen kurz sind und beachtet werden müssen. Es sollte nichts bezahlt werden.“ (mit FP)